Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Für  Wechsel,  bei  denen  der  Ablauf  der  Vorleg  ungsfri  st  so
nahe  bevorsteht,  daß  sie  besonders  an  den  Zahlungsort  gesandt  weiden
müssen,  hat  der  Verkäufer  außerdem  das  Versendungsporto  zu
tragen.
Für  jeden  vor  Verfall  zurückverlangten  Wechsel  wird
außer  sämtlichen  Porto-  und  Depeschenauslagen  eine  N  ü  ckrnfungsgebühr
  in  Höhe  von  0,60  NM  berechnet.
y)  Kreditbemessung  u  n  b  Obligokontrolle.
Die  Festsetzung  der  M  a  x  i  m  a  l  s  u  m  in  e,  bis  zu  der  die  Reichsbank ­
  einer  Firma  (oder  Person)  einen  Diskontkredit  einräumt,  geschieht
auf  Grund  der  von  ihr,  teils  bei  ihren  Geschäftsfreunden  (Girokunden),
teils  bei  guten  Auskunfteien  eingeholten  Auskünfte,  die  sich  ans  persönliche, ­
  geschäftliche  und  finanzielle  Verhältnisse  beziehen.  Sie  erfolgt
weiter  auf  Grund  der  allgemeinen  und  speziellen  Mitteilungen  ihrer
den  verschiedensten  Branchen  angehörenden  Vertrauensmänner.
Daneben  finden  in  Berlin  gemeinsame  Beratungen  des  Direktoriums  mit
den  Mitgliedern  des  Zentralausschusses,  bei  den  Neichsbankhanptstellen
und  den  größeren  Reichsbankstcllen  Beratungen  der  Vorstandsbeamten
mit  den  Beigeordneten,  bzw.  den  Mitgliedern  des  Bezirksausschusses
statt.
Die  endgültige  Normierung  der  seitens  der  Hauptbauk  in  Berlin,
tvie  der  von  den  Bankanstalten  außerhalb  Berlins  gewährten  Diskontkredite
erfolgt  durch  das  Reichsbank-Direktorium  in  Berlin.
Für  jede  selbständige  Reichsbankanstalt  (nicht  auch  für  die  Reichsbanknebenstellen!) ­
  besteht  ein  Kreditbuch,  in  das  die  im  Bezirk  der  betreffenden
  Bankanstalt  domizilierenden,  zum  Diskontverkchr  zugelassene»
Firmen  alphabetisch  eingetragen  sind.  Neben  der  Firma  ist  die  Branche
verzeichnet,  und  dann  sehen  wir  Ziffern  und  Buchstaben:  1a,  1b,  2a,  2b,
3a,  3b,  4a,  4b,  d.  h.  wir  sehen  diese  Zeichen  eigentlich  nicht,  denn  das
Kreditbuch  ist  ein  Geheimbuch,  das  nur  denjenigen  Neichsbankbeamten,
die  beruflich  damit  zu  tun  haben,  zur  Verfügung  steht.  Erwähnt  sei  nur,
daß  in  die  erste  Klasse  (1a;  neuerdings  sind,  wie  ich  höre,  andere  Bezeichnungen ­
  gewählt  worden)  die  Großbanken  und  erste  Privatbankfirmen,
weiter  erste  große  industrielle  und  kaufmännische  Unternehmungen  eingereiht ­
  worden.
            
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