Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Auf den S ch e ck r e ch n u n g e n sind Firma und Wohnsitz des Bezoge 
nen, Nummer und Ausstellungsdatum des Schecks, sowie der Name des 
Ausstellers anzugeben. 
An Zinsen werden für Schecks 5 Tage berechnet, nnd zwar mindestens 
0,50 RM für den einzelnen Scheck. 
Auf jeden vor der Vorzeigung zurückverlangten Scheck wird außer 
den Porto- und Depeschenauslagen eine Rückrufsgebühr in Höhe von 
0,50 NM gefordert. 
Im Jahr l 926 kaufte die Reichsbank 295 000 Schecks auf das Inland 
ini Betrage von 134,18 Millionen RM an. 
r) Die Diskontpolitik der Reichsbank. 
Unter Diskontpolitik versteht man die Grundsätze, von denen die 
Banken sich bei der Diskontierung, insbesondere bei der F e st s e tz u n g 
des Diskontsatzes, leiten lassen. 
Die Zentraluotenbankeir haben in erster Linie für Aufrechterhaltung der 
Währung Sorge zu tragen, mit anderen Worten, den Goldbestand des 
Landes zu schützen, indem sie zu starke Goldabflüsse nach dem Auslande 
nach Möglichkeit verhindern, Goldimporte vom Auslande dagegen in jeder 
Weise fördern. 
Durch entsprechende Normierung des Prozentsatzes bei der Wechseldis 
kontierung wirkte früher auch die Deutsche Reichsbank auf den Goldmarkt 
und die Wirtschaftslage derart ein, daß das angestrebte währungspolitische 
Ziel soweit wie möglich erreicht wurde. 
Hatte in früheren Zeiten die Neichsbank ihren Diskontsatz erhöht, so er- 
tvogen Kaufleute und Industrielle, ob jetzt noch eine Kreditaufnahme für 
sie von Vorteil wäre. Je höher der Diskontsatz hinaufgeschraubt wurde, 
desto mehr unterblieben ursprünglich beabsichtigte Geschäfte. So konnte die 
Reichsbank durch Verteuerung des Kredits einer ungesunden Preissteige 
rung entgegenwirken. Die höheren Kosten des Kredits nötigten zur schnel 
leren Abstoßung von Warenbeständen, da die Durchhaltung unrentabel 
wurde. Dadurch wurden die Ansprüche der Wirtschaft an die Reichsbank 
geringer, und das Deckungsvcrhältnis der Noten besserte sich. 
Für die Diskontpolitik der Zentralnotenbank sollen die Interessen des 
öffentlichen Wohls entscheidend sein. Der ini offenen Markt von privaten 
Banken und Bankiers festgesetzte Privat diskont hingegen wird natur-
	        
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