Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

242

Ende  1926  wurde  der  Wechseln  m  lauf  in  Deiitschlond  uns  ctlun  10  Milliarden ­
  RM  geschätzt.  Davon  >varcn,  wie  erwähnt,  rund  1,4  Milliarden  RM
im  Portefeuille  der  Reichsbank,  etwa  1,6  Milliarden  bei  den  88  Deutschen
Kreditbanken,  die  Zweimonatsbilanzen  veröffentlichen,  0,5  Milliarden  bei  den
Staatsbanken.  0,4  Milliarden  bei  den  Girozentralen  und  Hypothekenbanken.
Anfang  Dezember  1925  erklärte  der  Reichsbankpräsident  Dr.  Schacht,
der  Status  der  Reichsbank  gestatte  cs,  den  Bedürfnissen  der  Wirtschaft
durch  eine  LockerungderKreditkontingentierung  entgegenzukommen, ­
  und  das  Reichsbank-Direktorium  nieinte,  diese
Lockerung  sei  ein  Schritt  auf  dem  Wege  zum  Abbau  der  Kredit-Rationierung. ­

An  die  Stelle  der  frohen)  Rationierung  soll  nunmehr  eine  Bonitäts  ­
prüfung  der  zum  Diskont  angebotenen  Wechsel  treten,  d.  h.  es  soll  in
weit  höherem  Maße  als  bisher  auf  das  der  Wechselausschreibung  und
Wechselweitergabe  zugrunde  liegende  Rechtsgeschäft  zurückgegangen  werden. ­
  Ob  es  zur  Regel  werden  soll,  daß  die  zum  Diskont  eingereichten
Wechsel  von  einem  beweiskräftigen  Dokumentenmaterial  begleitet  werden,
wie  es  z.  B.  vielfach  von  amerikanischen  Banken  verlangt  wird,  steht  bisher
nicht  fest.  Ansätze  hierzu  bestehen  bei  der  Reichsbank  bereits  seit  einiger
Zeit.  Sie  läßt  sich  z.  B.  bei  Wechseln,  die  von  Getreidehändlern  auf  Gutsbesitzer ­
  gezogen  sind,  Unterlagen  über  das  Geschäft  geben,  also  sagen  wir
z.  B.  über  den  Verkauf  von  Düngemitteln.  Können  diese  Unterlagen  bzw.
ein  Revers  hierüber  nicht  beigebracht  werden,  so  lehnt  die  Reichsbank
die  Diskontierung  der  Wechsel  ab.
Wie  die  Banken  auch  sonst  bei  Kreditgewährung  nach  dem  Verwendungszweck ­
  der  Gelder  sich  erkundigen,  so  haben  sie  in  vielen  Fällen
auch  beim  Ankauf  von  Wechseln  zu  ermitteln  gesucht,  wie  der  Wechsel
zustande  gekommen  ist,  ob  es  sich  um  einen  Warenwechsel  oder  einen
gemachten  Wechsel  handelt.  Sie  haben  weiter,  insbesondere  wenn  es  sich
um  nicht  akzeptierte  Wechsel  handelte,  die  auch  nicht  zum  Akzept  vorgelegt
werden  sollten  —  vielleicht  weil  cs  sich  um  Firmen  handelte,  die  grundsätzlich ­
  ihr  Akzept  nicht  geben,  aber  bei  Verfall  prompt  zahlen  —  sich  die  den
Tratten  zugrunde  liegenden  Warenforderungen  an  die  Bezogenen, ­
  auf  die  sie  sonst  keinen  Anspruch  besitzen,  abtreten  lassen.
Auch  die  Reichsbank  selbst  hat  ihre  Vorstandsbeamten  von  jeher  angewiesen, ­
  die  zum  Diskont  eingereichten  Wechsel  darauf  hin  zu  prüfen,  ob
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.