Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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cs sich um legitime Warenwechsel handelt; Finanzwechsel, 
Reitwechsel usw. sollten vom Diskontverkehr ausgeschlossen sein. 
Anhang: Diskontierung von Buchsorderungen. 
Die sog. Diskontierung von Vuchsorderungen — im Grunde genommen 
handelt es sich um ein Lombardgeschäft, um eine Beleihung mit Über 
deckung, bei der der Bank als Sicherheit die Bnchforderung eines Ge 
schäftsmannes zediert wird —, die in Österreich, Frankreich und Amerika 
schon seit längerem von den Banken als besonderer Geschäftszweig ge 
pflegt wird, hat in Deutschland erst Ansang dieses Jahrhunderts Eingang 
gefunden. Der Ausbruch der amerikanischen Krisis und ihr Übergreifen 
auf unsere Erwerbsverhältnisse hatten auch einige deutsche Banken ver 
anlaßt, diesen Geschäftszweig, der es dem Warenkaufmann ermöglicht, sich 
für die Buchaußen st än de flüssige Mittel zu schaffen, einzuführen *). 
Die Bank läßt sich von ihrem Kunden Forderungen an dessen Kun 
den abtreten; sie erwirbt also nicht die Forderung, wie es beim 
Wechscldiskontgeschäft der Fall ist; daher muß sie auch bei Eingang der 
Forderung den die Beleihungssumme plus Zinsen und Provision über 
steigenden Betrag an den Kreditnehmer abführen. Als weitere Sicherheit 
fordert sie das Akzept ihres Kunden in Höhe des von ihr gewährten Darlehns. 
Über die Technik dieses Verkehrs geben einen guten Überblick die 
Bedingungen der Deutschen Bank 
für die Diskontierung von Buchforderungen. 
Die Deutsche Bank diskontiert Geschäftsleuten zur Stärkung der Betriebs 
mittel und zur Erleichterung des Bareinkaufs buchmäßig nachzuweisende offene 
Warenforderungen zu nachstehenden Bedingungen: 
l- Der Kreditnehmer hat der Bank auch seine sonstigen bankmäßigen Ge 
schäfte zuzutveisen, ihr hinsichtlich der angebotenen Forderungen jede gelvünschte 
Einsicht in seine Geschäftsverhältnisse zu gewähren, sowie auf Verlangen die 
beglaubigte Abschrift der von der Deutschen Treuhand-Gesellschaft, Berlin, oder 
einem vereidigten Bücherrevisor geprüften Bilanzen einzureichen. Beim Buch- 
Siehe Heinr. G. Mueller, Die Diskontierung offener Buchforde 
rungen. Berlin 1909. Max Sokal, Zur Kritik des VuchforderungS- 
eskomptes. Leipzig 1914. I. O b c r b a ch in der „Zeitschrift für HandelSwissen- 
schaft und Handelspraxis" II, 3. Die K o st e n des Buchforderungs- 
cskomptes. Herausgeg. von der Evidenzzentrale in Wien. Wien 1915.
	        
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