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cs sich um legitime Warenwechsel handelt; Finanzwechsel,
Reitwechsel usw. sollten vom Diskontverkehr ausgeschlossen sein.
Anhang: Diskontierung von Buchsorderungen.
Die sog. Diskontierung von Vuchsorderungen — im Grunde genommen
handelt es sich um ein Lombardgeschäft, um eine Beleihung mit Überdeckung,
bei der der Bank als Sicherheit die Bnchforderung eines Geschäftsmannes
zediert wird —, die in Österreich, Frankreich und Amerika
schon seit längerem von den Banken als besonderer Geschäftszweig gepflegt
wird, hat in Deutschland erst Ansang dieses Jahrhunderts Eingang
gefunden. Der Ausbruch der amerikanischen Krisis und ihr Übergreifen
auf unsere Erwerbsverhältnisse hatten auch einige deutsche Banken veranlaßt,
diesen Geschäftszweig, der es dem Warenkaufmann ermöglicht, sich
für die Buchaußen st än de flüssige Mittel zu schaffen, einzuführen *).
Die Bank läßt sich von ihrem Kunden Forderungen an dessen Kunden
abtreten; sie erwirbt also nicht die Forderung, wie es beim
Wechscldiskontgeschäft der Fall ist; daher muß sie auch bei Eingang der
Forderung den die Beleihungssumme plus Zinsen und Provision übersteigenden
Betrag an den Kreditnehmer abführen. Als weitere Sicherheit
fordert sie das Akzept ihres Kunden in Höhe des von ihr gewährten Darlehns.
Über die Technik dieses Verkehrs geben einen guten Überblick die
Bedingungen der Deutschen Bank
für die Diskontierung von Buchforderungen.
Die Deutsche Bank diskontiert Geschäftsleuten zur Stärkung der Betriebsmittel
und zur Erleichterung des Bareinkaufs buchmäßig nachzuweisende offene
Warenforderungen zu nachstehenden Bedingungen:
l- Der Kreditnehmer hat der Bank auch seine sonstigen bankmäßigen Geschäfte
zuzutveisen, ihr hinsichtlich der angebotenen Forderungen jede gelvünschte
Einsicht in seine Geschäftsverhältnisse zu gewähren, sowie auf Verlangen die
beglaubigte Abschrift der von der Deutschen Treuhand-Gesellschaft, Berlin, oder
einem vereidigten Bücherrevisor geprüften Bilanzen einzureichen. Beim Buch-Siehe
Heinr. G. Mueller, Die Diskontierung offener Buchforderungen.
Berlin 1909. Max Sokal, Zur Kritik des VuchforderungSeskomptes.
Leipzig 1914. I. O b c r b a ch in der „Zeitschrift für HandelSwissenschaft
und Handelspraxis" II, 3. Die K o st e n des Buchforderungscskomptes.
Herausgeg. von der Evidenzzentrale in Wien. Wien 1915.