Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

250

Neben  Auszahlungen  werden  aber  auch  Schecks  und  Wechsel  gehandelt. ­
  Bei  Schecks  muß  die  Anzahl  der  Tage  berücksichtigt  werden,  die
bis  zur  Gutschrift  bzw.  dem  Tage,  an  dem  verfügt  werden  kann,  verstreichen; ­
  bei  Wechsel,  die  eine  bestimmte  Zeit  zu  laufen  haben,  der
Fälligkeitstag.  Zu  diesem  Zweck  sind  im  Kurszettel  die  Diskontsätze
der  fremden  Länder  beigefügt.
Schecks  werden  dem  Kunden  zum  Kurse  ohne  Zinsvergütung  mit  Wertstellung
per  2.  Werktag  geliefert.  Die  von  Kunden  gekauften  Schecks  auf  Hanptplätze,
für  die  an  der  Berliner  Börse  eine  amtliche  Notiz  stattfindet,  werden  gleichfalls ­
  zum  Kurse  mit  Weristellung  per  2.  Werktag  abgerechnet,  aber  unter
Abzug  von  5  Tagen  Zinsen  zu  dem  jeweiligen  Banksatz  des  betr.  Landes,  jedoch
mindestens  zu  5°/o.  Bei  Schecks  auf  Athen  und  Kvnstantinvpcl  soivie  auf
bulgarische,  jugoslavischc,  spanische  und  sinnländische  Hanptplätze  werden
8  Tage,  bei  Schecks  auf  New  Jork  16  Tage,  bei  Schecks  auf  BueuoS  Aires
und  Rio  de  Janeiro  36  Tage,  bei  Schecks  auf  Iokohama  42  Tage  berechnet.
Bei  Schecks  auf  Buenos  Aires,  Rio  de  Janeiro,  Belgrad,  Konstanlinopcl  und
Japan  sind  8%  Zinsen  zu  berechnen.
Die  Wertstellung  von  Scheckziehungcn  und  Nifla-Anschasfnngcn  zu  Lasten
Währungskonto  soll  bei  New  Dork  8  Tage  nach  Ausschreibung  des  Schecks  bzw.
Hinauslegung  des  Auftrages,  bei  Buenos  Aires  und  Rio  de  Janeiro  18  Tage,
bei  Iokohama  21  Tage  später  erfolgen.
Für  die  Überweisung  von  zur  Verfügung  gestellten  Devise»  ist,  falls  effektive
Zahlung  und  nicht  Überweisung  des  Gegenwertes  in  Mark  gefordert  wird,  eine
Provision  von  1 h 0 /co,  mindestens  0,50  RM  zu  berechnen,  wobei  es  gleichgültig
ist,  ob  dem  Begünstigten  oder  dem  Auftraggeber  die  Gebühr  in  Rechnung  gestellt
  wird.
Bei  Schecks  auf  daS  Ausland  werden  der  Kundschaft  für  Spesen  und  Porto
belastet:
1.  Bei  Berechnung  sofort  gutzuschreibender  Schecks  auf  das  Ausland  sind  als
Portobeitrag  zu  belasten:
a)  Für  jeden  Abschnitt  auf  einen  ausländischen  Hauplplatz  soivie  für
mehrere  Abschnitte  aus  einer  gleichen  Sendung  auf  den  gleichen  ausländischen ­
  Hauptplatz  ohne  Rücksicht  auf  die  Höhe  der  einzelnen  Abschnitte ­
  0,25  RM.
b)  Bei  Schecks  auf  Nebcnplätzc  kommen  zu  den  genannten  Portogebühren
die  der  Bank  selbst  von  ihrer  ausländischen  Bankverbindung  berechneten
Portospescn  hinzu.
2.  Bei  Schecks  auf  das  Ausland,  die  erst  nach  Eingang  der  Gutschrift  abgerechnet ­
  werden,  wird  das  Porto  gemäß  der  entstandenen  Auslagen  berechnet. ­

            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.