Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

271

geber  für  einen  späteren  Termin  bereits  vorhanden  ist.  Grundstücksgelder ­
  liegen  fest,  und  Verluste  sind  unvermeidlich,  wenn  der  Kreditnehmer
in  Schwierigkeiten  gerät.
Wer  Hypothekarkredit  erlangen,  d.  h.  eine  Hypothek  aufnehmen  will,
dem  stehen  in  der  Hauptsache  drei  Wege  offen:  1.  die  Zeitungsannonce,
2.  die  Inanspruchnahme  des  Vernnttlers  (Hypothekenmaklers),  der  dafür
eine  Provision  von  2  %  und  mehr  beansprucht,  oder  3.  ein  Gesuch  an  eine
Hypothekenbank,  Lebensversicherungsgesellschaft,  Sparkasse  nsw.,  die  ständig ­
  Gelder  ans  erste  Stelle  ausleihen.
Nach  dem  „Gesetz  über  wertbeständige  Hypotheken"  vom  23.  Juni  1923
kann  eine  Hypothek  in  der  Weise  bestellt  werden,  das;  die  Höhe  der  ans  dem
Grundstück  zu  zahlenden  Geldsumme  durch  den  amtlich  festgestellten  oder
festgesetzten  Preis  einer  bestimmten  Menge  von  Roggen,  Weizen,  Feingold, ­
  Kohle,  Kali  usw.  bestimmt  wird.  Bei  der  Eintragung  einer  solchen
wertbeständigen  Hypothek  im  Grundbuch  ist  der  Geldbetrag  durch
Art  und  Menge  der  Ware  zu  bezeichnen,  deren  Preis  als  Maßstab  gewählt
  ist.
Die  wichtigste  Grundlage  für  die  hypothekarische  Beleihung  ist  der  Wert
des  Grundstückes.  Bei  der  Taxierung  eines  Grundstückes  ist  1.  der
Gebäude  wert  (Feuertaxes,  2.  der  B  o  d  e  n  w  e  r  t  und  3.  der  6ttragswert
  zu  berücksichtigen.
Die  Festsetzung  des  Bodenwertes  ist,  besonders  in  den  Großstädten,
äußerst  schwierig.  Häufig  ermittelt  man  ihn  auf  indirektem  Wege.  Man
nimmt  an,  daß  auf  dem  betreffenden  Grundstück  ein  Haus  bis  zur  höchsten
zulässigen  Baugrenze  errichtet  ist  und  berechnet  den  Mietsertrag,  der  sich
in  dieser  Gegend  hierfür  eventuell  erzielen  ließe.

Lntwurf  der  Schuldurkunde.
Unterzeichnete
(Name,  Staad  und  Wohnort)
beantrage  hiermit  bei  der  Bank  zu  feie
Gewährung  einer  erststelligen  Feingoldhypothek  über  Goldmark  ans
im  Grundbuche  von

eingetragene  Grundstück  nach  Maßgabe  der  nachstehenden  Darlehnsbedingungen:

            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.