Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Die Firma X. Y., die gegen Hinterlegung von Effekten, Eintragung 
von Sicherungshypotheken und Verpfändung von Waren bei verschiedenen 
Banken Kredit in Anspruch genommen hat, ist durch den Konkurs ver 
schiedener Kunden in Zahlungsschwierigkeiten geraten und sieht sich ge- 
zwungen, unter Geschäftsaufsicht zu treten. Um einen Konkurs zu ver 
meiden, schließen sich die beteiligten Banken zu einem Konsortium zusam 
men. Die Beteiligungsquoten an dem Konsortium entsprechen den Forde 
rungen an die Firma. Die Führung des Konsortiums übernimmt die am 
stärksten beteiligte Bank. 
In einer Sitzung, an der auch die Leitung der Geschäftsaufsicht teil- 
nimmt, wird vereinbart, bis zu welchem Zeitpunkt der Firma Zeit gelassen 
lverden soll, welche Abzahlungen monatlich zu erfolgen haben, und welcher 
Zins- und Provisionssatz von dem Konsortium in Anrechnung gebracht 
werden wird. Die gegebenen Sicherheiten sollen von der Konsortialfüh 
rerin verwaltet und entsprechend der Rückzahlung freigegeben werden. Ein 
Übertrag der Forderungen der einzelnen Banken auf ein Konsortialkonto 
erfolgt nicht, sondern die Banken lassen die Konten in der bisherigen Form 
weiterbestehen. Die Verteilung der zurückgezahlten Summen und die 
Freigabe der Pfänder bewirkt die Konsortialführerin. Das Konsortium 
löst sich auf, sobald die gesamten Forderungen Erledigung gefunden haben. 
V. Die indifferenten Geschäfte der Banken 
(D ienstleistungsgeschafte). 
J. Zahlungsverkehr und Inkassogeschäft. 
Alle Banken bewirken heute die Z a h l u n g s v e r m i t t l u n g , die, 
zusanimen mit dem Geldwechselgeschäft, in den Anfängen des Bankwesens 
meist die einzige bankgeschäftliche Tätigkeit gewesen ist. Die Organisation 
des Zahlungsverkehrs ist mehr und mehr bankmäßig ausgestaltet worden, 
vor allein in der Richtung der Geld ersparenden Formen. 
Neben Aktienbanken und Privatbankiers pflegen heute insbesondere 
Reichsbank und Postscheckämter, weiter: Kreditgenossenschaften und 
Sparkassen den Zahlungsverkehr. Ihn möglichst bargeldlos zu 
gestalten, war Aufgabe der im Mai 1918 von der Reichsbank geschaffenen 
„Zentralstelle zur Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs". Die
	        
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