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Die Firma X. Y., die gegen Hinterlegung von Effekten, Eintragung
von Sicherungshypotheken und Verpfändung von Waren bei verschiedenen
Banken Kredit in Anspruch genommen hat, ist durch den Konkurs ver
schiedener Kunden in Zahlungsschwierigkeiten geraten und sieht sich ge-
zwungen, unter Geschäftsaufsicht zu treten. Um einen Konkurs zu ver
meiden, schließen sich die beteiligten Banken zu einem Konsortium zusam
men. Die Beteiligungsquoten an dem Konsortium entsprechen den Forde
rungen an die Firma. Die Führung des Konsortiums übernimmt die am
stärksten beteiligte Bank.
In einer Sitzung, an der auch die Leitung der Geschäftsaufsicht teil-
nimmt, wird vereinbart, bis zu welchem Zeitpunkt der Firma Zeit gelassen
lverden soll, welche Abzahlungen monatlich zu erfolgen haben, und welcher
Zins- und Provisionssatz von dem Konsortium in Anrechnung gebracht
werden wird. Die gegebenen Sicherheiten sollen von der Konsortialfüh
rerin verwaltet und entsprechend der Rückzahlung freigegeben werden. Ein
Übertrag der Forderungen der einzelnen Banken auf ein Konsortialkonto
erfolgt nicht, sondern die Banken lassen die Konten in der bisherigen Form
weiterbestehen. Die Verteilung der zurückgezahlten Summen und die
Freigabe der Pfänder bewirkt die Konsortialführerin. Das Konsortium
löst sich auf, sobald die gesamten Forderungen Erledigung gefunden haben.
V. Die indifferenten Geschäfte der Banken
(D ienstleistungsgeschafte).
J. Zahlungsverkehr und Inkassogeschäft.
Alle Banken bewirken heute die Z a h l u n g s v e r m i t t l u n g , die,
zusanimen mit dem Geldwechselgeschäft, in den Anfängen des Bankwesens
meist die einzige bankgeschäftliche Tätigkeit gewesen ist. Die Organisation
des Zahlungsverkehrs ist mehr und mehr bankmäßig ausgestaltet worden,
vor allein in der Richtung der Geld ersparenden Formen.
Neben Aktienbanken und Privatbankiers pflegen heute insbesondere
Reichsbank und Postscheckämter, weiter: Kreditgenossenschaften und
Sparkassen den Zahlungsverkehr. Ihn möglichst bargeldlos zu
gestalten, war Aufgabe der im Mai 1918 von der Reichsbank geschaffenen
„Zentralstelle zur Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs". Die