Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Hatte  z.  B.  die  Depositenkasse  F  der  Dresdner  Bank  in  Berlin  im  Anstrage ­
  ihres  Kunden  X  Y  on  die  Depositenkasse  C  der  Disconto-Gesellschaft
in  Berlin  für  Rechnung  deren  Kunden  AB  20  000  M  zu  zahlen,  so  war
früher  das  Verfahren  folgendes:  Die  Dcpositenkasse  F  der  Dresdner  Bank
beauftragte  schriftlich  ihre  Zentrale  (bzw.  Wechselstuben-Zentrale),  die
betreffende  Zahlung  zu  bewirken.  Das  Korrespondenzbureau  der  Zentrale
gab  diesen  Auftrag  (wie  oben  geschildert)  an  die  Hauptkasse.  Dort  tvurde
eine  Doppelguittung  ausgeschrieben  und  ein  Bote  mit  der  Summe  (evtl,
in  einem  Scheck  auf  die  Reichsbank  oder  den  Kassenverein)  zur  Zentrale
der  Disconto-Gesellschaft  geschickt.  Die  Hauptkasse  der  Disconto-Gesellschaft ­
  teilte  dies  mittelst  eines  Buchungsbelegs  der  Korrespondenzabteilung
mit,  und  diese  schrieb  den  Betrag  ihrer  Depositenkasse  unter  Anzeige  gut.
Heute  wird  die  Quittung  gleichzeitig  mit  dem  Zahlungsauftrag  und  dem
Buchungsbeleg  —  in  einem  einzigen  Arbeitsgange  —  getippt.  Die  Zahlung ­
  wird  nicht  mehr  direkt  geleistet,  sondern  der  Betrag  wird  auf  das
Reichsbankgirokonto  der  betreffenden  Bank  überwiesen.  Die  Avise  dagegen ­
  gehen  durch  den  Kassenvereiu,  wo  sie  die  Empfänger  (Banken)
mehrmals  täglich  abholen  lassen.  Um  Ist"  hat  jeder  Teilnehmer  bei  dem
Girokontor  der  Reichsbank  ein  Verzeichnis  einzureichen,  aus  dem  ersichtlich
ist,  welche  Sunime  insgesamt  einer  jeden  Firma  zu  Lasten  des  Einreichers
überwiesen  werden  soll;  siehe  S.  283  ff.
Mit  dem  Inkasso  (Einzug)  von  Wechseln,  Schecks  und  Anweisungen
aufs  In-  und  Ausland  (Giro:  „Wert  zum  Inkasso",  „zum  Einzug")  befaßt
sich  die  Mehrzahl  der  Banken  und  Bankiers  x ).  Die  Einzugsgebühren  sind
in  den  Jahren  vor  dem  Kriege  verbilligt  worden.  Platzschccks  werden  fast
stets,  Platzwechsel  häufig  ohne  Provisionsberechnung  eingezogen.  Banken,
die  Filialen  besitzen,  besorgen  vielfach  nicht  nur  das  Inkasso  der  auf  eine
Filiale  lautenden  Schecks  kostenfrei,  sondern  auch  derjenigen  Schecks,
die  auf  ein  anderes  Bankhaus  eines  dieser  Plätze  gezogen  sind.
Mehrere  Banken  und  Bankiers,  die  dem  Scheckverkehr  besondere  Aus»
inerksamkeit  schenken,  Filialen  an  größeren  Plätzen  aber  nicht  besitzen,
haben  mit  befreundeten  Banken  und  Bankiers  in  Berlin,  Köln,  Frankfürt
  a.  M.,  Hamburg,  Leipzig  usw.  ein  Abkommen  getroffen,  die  aus  sie
st  Für  einen  Wechsel,  der  nicht  sofort  bei  Vorlage,  sondern  erst  nachträglich
am  Schalter  der  betr.  Bank  eingelöst  wird,  wird  dem  Bezogenen,  bzw.  dem
Einlösenden,  eine  Gebühr  von  0.60  RM  berechnet.
            
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