Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Bevorzugt  bei  der  Zuteilung  werden  besonders  diejenigen  Zeichner,  die
sich  einer  freiwilligen  „Sperre"  unterwerfen,  d.  h.  sich  verpflichten,
innerhalb  von  3,  6  oder  12  Monaten  die  zugeteilten  Stücke  nicht  wieder
zu  veräußern.  Die  emittierende  Bank  liefert  in  diesem  Falle  dem  Subskribenten ­
  die  Stücke  sMäntelj  o  d  e  r  die  Kuponsbogen  —  das  eine  ohne
das  andere  ist  nicht  verkäuflich  —  erst  nach  Ablauf  dieser  Frist  aus.
Findet  auch  von  anderen  Seiten,  als  dauernde  Kapitalanlage,  starke  Nachfrage
  nach  dem  betreffenden  Effekt  statt,  so  hebt  oft  das  Emissionshaus
diese  Sperre  nach  einigen  Wochen  schon  wieder  auf.  Auch  in  Sperrstücken
entwickelt  sich  mitunter  ein  Handel  im  freien  Verkehr.
Während  früher  die  Sperre  neu  emittierter  Papiere  eine  Ausnahme
bildete,  ist  sie  heute  beinahe  zur  Regel  geworden.  Die  meisten  Zeichner
nehmen  an,  insbesondere  wenn  es  sich  um  Emission  von  Aktien  handelt,
daß  ihre  Zeichnung  nur  dann  Berücksichtigung  finden  werde,  wenn  sie
eine  mehrmonatliche  Sperrverpflichtung  eingehen.  Für  die  ohne  diese
Verpflichtung  gezeichneten  Papiere  bleibt  dann  häufig  nichts  übrig.  Ein
Handel  neu  emittierter  Aktien  würde  aus  diesem  Grunde  nicht  möglich
sein,  wenn  nicht  die  Emissionshäuser  eine  Anzahl  Aktien  behalten  und  sie
szn  dem  gestiegenen  Kurse)  dem  Markt  zur  Verfügung  stellen  würden.
Auch  in  Sperrstücken  findet  öfter  ein  Handel  statt.  Der  (inoffizielle)
Kurs  hierfür  ist  einige  Prozente  niedriger  als  der  für  freie  Stücke.
Statt  der  Subskription  wird  mitunter  der  Weg  des  freihändigen
Verkaufs,  der  „E  i  n  f  ü  h  r  u  n  g",  gewählt.  Ein  Bankhaus  gibt
bekannt,  daß  es  am  soundsovielten  die  Aktien  der  X°Gesellschaft,  von
denen  3  Millionen  NM  zum  Handel  an  der  Berliner  Börse  zugelassen
seien,  zur  „Einführung"  bringen  werde.  Der  erste  Kurs  sei  mit  165  %  in
Aussicht  genommen.  Das  Bankhaus  ersucht,  ihm  möglichst  limitierte  Aufträge ­
  zugehen  zu  lassen.
Wird  der  in  Aussicht  genommene  Kurs  für  billig  gehalten  (das  geschieht
meist  in  Zeiten  lebhafter  Spekulation),  so  werden  bei  dem  Bankhaus,  das
das  Papier  einführt,  und  bei  anderen  Banken  meist  mehr  Aufträge  vorliegen, ­
  als  Stücke  zur  Verfügung  stehen.  Da  in  einem  solchen  Falle  die
Knrsmakler  nicht  imstande  sind,  die  Käufer  zu  befriedigen,  so  können  sie
auch  keinen  Kurs  festsetzen.  Ist  dies  am  nächsten  und  vielleicht  auch  am
übernächsten  Börsentage  wieder  der  Fall,  so  schreitet  der  Börsenvvrstand
            
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