Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Bevorzugt bei der Zuteilung werden besonders diejenigen Zeichner, die 
sich einer freiwilligen „Sperre" unterwerfen, d. h. sich verpflichten, 
innerhalb von 3, 6 oder 12 Monaten die zugeteilten Stücke nicht wieder 
zu veräußern. Die emittierende Bank liefert in diesem Falle dem Sub 
skribenten die Stücke sMäntelj o d e r die Kuponsbogen — das eine ohne 
das andere ist nicht verkäuflich — erst nach Ablauf dieser Frist aus. 
Findet auch von anderen Seiten, als dauernde Kapitalanlage, starke Nach- 
frage nach dem betreffenden Effekt statt, so hebt oft das Emissionshaus 
diese Sperre nach einigen Wochen schon wieder auf. Auch in Sperrstücken 
entwickelt sich mitunter ein Handel im freien Verkehr. 
Während früher die Sperre neu emittierter Papiere eine Ausnahme 
bildete, ist sie heute beinahe zur Regel geworden. Die meisten Zeichner 
nehmen an, insbesondere wenn es sich um Emission von Aktien handelt, 
daß ihre Zeichnung nur dann Berücksichtigung finden werde, wenn sie 
eine mehrmonatliche Sperrverpflichtung eingehen. Für die ohne diese 
Verpflichtung gezeichneten Papiere bleibt dann häufig nichts übrig. Ein 
Handel neu emittierter Aktien würde aus diesem Grunde nicht möglich 
sein, wenn nicht die Emissionshäuser eine Anzahl Aktien behalten und sie 
szn dem gestiegenen Kurse) dem Markt zur Verfügung stellen würden. 
Auch in Sperrstücken findet öfter ein Handel statt. Der (inoffizielle) 
Kurs hierfür ist einige Prozente niedriger als der für freie Stücke. 
Statt der Subskription wird mitunter der Weg des freihändigen 
Verkaufs, der „E i n f ü h r u n g", gewählt. Ein Bankhaus gibt 
bekannt, daß es am soundsovielten die Aktien der X°Gesellschaft, von 
denen 3 Millionen NM zum Handel an der Berliner Börse zugelassen 
seien, zur „Einführung" bringen werde. Der erste Kurs sei mit 165 % in 
Aussicht genommen. Das Bankhaus ersucht, ihm möglichst limitierte Auf 
träge zugehen zu lassen. 
Wird der in Aussicht genommene Kurs für billig gehalten (das geschieht 
meist in Zeiten lebhafter Spekulation), so werden bei dem Bankhaus, das 
das Papier einführt, und bei anderen Banken meist mehr Aufträge vor 
liegen, als Stücke zur Verfügung stehen. Da in einem solchen Falle die 
Knrsmakler nicht imstande sind, die Käufer zu befriedigen, so können sie 
auch keinen Kurs festsetzen. Ist dies am nächsten und vielleicht auch am 
übernächsten Börsentage wieder der Fall, so schreitet der Börsenvvrstand
	        
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