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Bevorzugt bei der Zuteilung werden besonders diejenigen Zeichner, die
sich einer freiwilligen „Sperre" unterwerfen, d. h. sich verpflichten,
innerhalb von 3, 6 oder 12 Monaten die zugeteilten Stücke nicht wieder
zu veräußern. Die emittierende Bank liefert in diesem Falle dem Sub
skribenten die Stücke sMäntelj o d e r die Kuponsbogen — das eine ohne
das andere ist nicht verkäuflich — erst nach Ablauf dieser Frist aus.
Findet auch von anderen Seiten, als dauernde Kapitalanlage, starke Nach-
frage nach dem betreffenden Effekt statt, so hebt oft das Emissionshaus
diese Sperre nach einigen Wochen schon wieder auf. Auch in Sperrstücken
entwickelt sich mitunter ein Handel im freien Verkehr.
Während früher die Sperre neu emittierter Papiere eine Ausnahme
bildete, ist sie heute beinahe zur Regel geworden. Die meisten Zeichner
nehmen an, insbesondere wenn es sich um Emission von Aktien handelt,
daß ihre Zeichnung nur dann Berücksichtigung finden werde, wenn sie
eine mehrmonatliche Sperrverpflichtung eingehen. Für die ohne diese
Verpflichtung gezeichneten Papiere bleibt dann häufig nichts übrig. Ein
Handel neu emittierter Aktien würde aus diesem Grunde nicht möglich
sein, wenn nicht die Emissionshäuser eine Anzahl Aktien behalten und sie
szn dem gestiegenen Kurse) dem Markt zur Verfügung stellen würden.
Auch in Sperrstücken findet öfter ein Handel statt. Der (inoffizielle)
Kurs hierfür ist einige Prozente niedriger als der für freie Stücke.
Statt der Subskription wird mitunter der Weg des freihändigen
Verkaufs, der „E i n f ü h r u n g", gewählt. Ein Bankhaus gibt
bekannt, daß es am soundsovielten die Aktien der X°Gesellschaft, von
denen 3 Millionen NM zum Handel an der Berliner Börse zugelassen
seien, zur „Einführung" bringen werde. Der erste Kurs sei mit 165 % in
Aussicht genommen. Das Bankhaus ersucht, ihm möglichst limitierte Auf
träge zugehen zu lassen.
Wird der in Aussicht genommene Kurs für billig gehalten (das geschieht
meist in Zeiten lebhafter Spekulation), so werden bei dem Bankhaus, das
das Papier einführt, und bei anderen Banken meist mehr Aufträge vor
liegen, als Stücke zur Verfügung stehen. Da in einem solchen Falle die
Knrsmakler nicht imstande sind, die Käufer zu befriedigen, so können sie
auch keinen Kurs festsetzen. Ist dies am nächsten und vielleicht auch am
übernächsten Börsentage wieder der Fall, so schreitet der Börsenvvrstand