Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Effekten, die er veräußern will. Diese Art Geschäfte finden nur selten 
statt sT a f e l g e s ch ä f t) und meist nur bei Effekten, die geringen Kurs 
schwankungen unterliegen sStaats- und Stadtanleihen, Pfandbriefen), 
oder die an der Börse nicht, oder, wie z. B. Kolonialanteile, nicht offiziell 
gehandelt werden (u n n o t i e r t e Werte). Seit einigen Jahren haben 
eine Anzahl Banken und Bankfirmen „Abteilungen für annotierte Werte" 
eingerichtet, womit sie zum Ausdruck bringen, daß sie dem Handel in an 
notierten Werten besondere Beachtung schenken. Die Differenz zwischen 
Angebot und Nachfrage beträgt meist mehrere Prozente. Das Austrags 
formular lautet: „Ich biete Ihnen auf " bzw. „Ich offeriere Ihnen 
- - - Kriterium des Propergeschäftes ist die Verein 
barung eines objektiv festgelegten Kaufpreises. 
2. Er tritt dem Kunden gegenüber als Kommissionär auf 
fE f f e k t e n k o m m i s s i o n s g e s ch ä f t e) und muß als solcher be 
strebt sein, einen für den Kunden möglichst günstigen Preis zu erzielen. 
Der Kunde sieht in denk Bankier seinen Vertrauensmann, der seine Inter 
essen wahrnehmen soll. Das Austragsformular lautet: „Ich beauftrage 
Sie hiermit zum Kauf" fbzw. Verkauf). 
Nach einer Reichsgerichts-Entscheidung bedarf es „der Darlegung b e - 
s o n d e r e r Umstände, wenn geschlossen werden soll, daß der Regel- 
fall nicht vorliegt, der Bankier ausnahmsweise dem Kunden nicht 
als Geschäftsbesorger, sondern als E i g e n h ä n d l e r gegen- 
übcrgetreten sei". Der Wille der Parteien entscheidet, ob Proper- oder 
Kommissionsgeschäft vorliegt. Ein Bankhaus kann nicht einseitig durch 
eine Klausel in seinen Geschäftsbedingungen: „Wir sind bei allen Ge 
schäften mit uns ein für allemal Propcrhändler", einen als Efsektenkom- 
mission gegebenen Auftrag als Propergeschäst ausführen. 
Dem Kunden, für den der Bankier Effekten kauft oder verkauft, ist 
die Person, mit der der Bankier, um liefern oder abnehmen zu können, 
abschließt, ganz gleichgültig. Er will im Gegenteil mit dem bzw. den 
Drittkontrahentcn, deren Verhältnisse ihm meist unbekannt sind, gar nichts 
zu tun haben. Der Kaufabschluß, mit dem der Kunde den Bankier be- 
auftragt, ist nicht Selbstzweck, sondern soll nur das Mittel sein, ihm eine 
möglichst vorteilhafte Anschaffung bzw. möglichst günstige Verwertung der 
Effekten zu gewährleisten. So hat sich im Kommissionsgeschäft für Wert 
papiere im Interesse des Kunden wie des Bankiers die Gepflogenheit
	        
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