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Der Charakter als Bankin st itut des Preußischen Staa-
t e s tritt in der Folgezeit immer mehr und mehr hervor. Als solches
war sie Führerin des „Preußenkonsortiums". Sie pflegt ferner den
Depositenverkehr und betreibt die meisten Zweige des regulären Bank
geschäfts. Im nationalen Interesse hat sie sich an der Gründung der Ost-
bank für Handel und Gewerbe und an der Deutsch-Asiatischen Bank be
teiligt. Damit sie sich der Pflege und Überwachung des Marktes der
Preußischen Konsols und der Deutschen Reichsanleihen in erhöhtem Maße
widmen kann, wurde ihr Kapital 1904 aus 99,4 Millionen M erhöht. Ihr
Name wurde in „Königliche Seehandlung sPreußische Staatsbank)" um
gewandelt. Jetzt heißt das Institut Preußische Staatsbank (Seehandlung).
Die 1917 beantragte Kapitalserhöhung wurde von der Regierung außer
mit inneren, teils bereits 1914 vorliegenden, teils mit der Übergangs
wirtschaft zusammenhängenden Ursachen, nicht minder damit begründet,
daß sie „zum Ausgleich für die eingetretene Krästeverschiebnng gegenüber
den größeren Privatbanken geboten erscheine, damit die Seehandlung nicht
auf den Stand einer mittleren Provinzbank herabsinke, vielmehr eine
ebenbürtige Stellung auf dem Geldmärkte behaupte
und die staatlichen Interessen dort zu wahren vermöge, und damit die
Großbanken selbst ihre geschäftliche Stellung anerkennen und in ihr einen
begehrenswerten Teilhaber bei den Geschäften des gemein-
schaftlichen Jnteressenkreises erblicken". 1922 erfolgte im Hinblick aus
die Geldentwertung und die Vermehrung der Kapitalien der Privatbanken
eine weitere Kapitalerhöhung auf 560 Millionen M. Nach der Goldmmk-
Nmstellung beträgt das Grundkapital 10 Millionen RM.
Das die Verfassung der Staatsbank neu regelnde Statut vom 11. März
1926 enthält als wesentliche Neuerung den Übergang vom bureaukratischen
(Präsidial-) zum K o l l e g i a l s y st e m. Der G e s ch ä f t s z w e ck wird
nunmehr wie folgt umrissen:
„Die Staatsbank hat die Ausgabe, die Interessen des Preußischen Staates auf
dem Kapital- und Geldmärkte wahrzunehmen, sie hat für ihn alle Geschäfte durch
zuführen, bei denen die Mitwirkung einer Bank zweckmäßig ist und die Staats
verwaltung in allen einschlägigen Fragen zu unterstützen und zu beraten. Zur
Erfüllung dieser Aufgabe hat sie enge geschäftliche Beziehungen zur Wirtschaft,
insbesondere zu den Banken, zu unterhalten. Sie soll bei ihren Geschäften den
allgemeinen wirtschaftlichen Belangen Rechnung tragen und ihre Gelder, sobald
sie nicht alsbald für öffentliche Zwecke gebraucht werden, der Wirtschaft zuführen.