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Bankiers ihre Reserven bei ihr verwahrten, wurde sie in noch höherem
Maße als die Zentralnotenbanken anderer Länder die Z e n t r a l st e l l e
des Geldmarktes, the bankers bank.
Das englische Bankgesetz ist auf dem von John Lloyd (Dord Overstone)
ausgestellten currency principle aufgebaut: Die Banknoten werden als
„currency", als ein dem Gelde in seinen Wirkungen völlig gleichartiges
Umlaufsmittel betrachtet. Jedes Land kann nur einen bestimmten Betrag
von Münzen und Banknoten aufnehmen; durch Vermehrung der Bank
noten müsse ein gleicher Betrag von Metallgeld dem Verkehr entzogen
werden. Die Lehre beruht auf der Theorie, daß der Wert des Geldes vom
Quantum, und nicht auch vom Bedürfnis abhängt. Die „Bankschulc"
(banUng principle) behauptet demgegenüber, die Bank könne überhaupt
nicht mehr Noten in Umlauf bringen, als der Verkehr bedürfe.
b) Verwaltung der Bank.
An der Spitze der Bank steht der Governor (Präsident), ihm zur
Seite und als Stellvertreter der Deputy Governor (Vizepräsident). Die
Amtsperiode des Governor währt zwei Jahre; nach deren Ablauf tritt an
seine Stelle der Oeputy Governor, und als neuer Oeputy Governor wird
in der Regel der jeweils älteste Direktor gewählt, der noch nicht Präsident
gewesen ist. In letzter Zeit sind die Gouverneure länger als 2 Jahre im
Amt geblieben. Montagu Collet Norman ist jetzt bereits das 7. Jahr
Gouverneur.
Das Direktorenkollegium (board of directors) besteht aus 24 Personen,
durchweg Londoner Großkaufleuten (nicht Juristen, wie in
manchen anderen Ländern), die von den Aktionären in der Generalver
sammlung gewählt werden. Drei von den Direktoren scheiden alljährlich
aus, und zwar in der Regel die jüngeren. Diejenigen Mitglieder, die
bereits den Posten des Governor bekleidet haben, bleiben dauernd im Amt
und bilden das Schatzkomitee (committee of treasury), das in allen
wichtigen Angelegenheiten dem Governor mit Rat zur Seite steht.
Seit 1918 besteht der Posten eines „Comptroller“. Er übt gewisser
maßen die Tätigkeit eines Generaldirektors aus und soll gegenüber den
ehrenamtlich tätigen und turnusmäßig ausscheidenden Gouverneuren eine
gleichmäßige Geschäftsführung gewährleisten.
Die Generalversammlungen finden jährlich im März und