Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

363 
durch Ausgabe eigener Banknoten, teils, indem er sich außerordentliche 
Vorschüsse von den Emissionsbanken geben ließ, unter entsprechender 
Erhöhung deren Kontingente. Ende Juni 1926 tvar der Notenumlauf der 
3 Banken auf 21,5 Milliarden Lire angewachsen. 
Vom 30. Juni 1926 ab hörten die beiden südlichen Institute, Banco 
di Napoli und Banco di Sicilia, auf, Notenbanken zu sein. Ihr Emissions 
recht wurde auf die nunmehrige Z e n t r a l n o t e n b a n k, die Banca 
d’Italia, deren Privileg bis Ende 1930 erweitert wurde, übertragen. Der 
Banco di Napoli und die Banca di Sicilia wurden in Kreditbanken mit 
bedeutenden Kapitalien umgewandelt. 
d. Die Schweizerische Katwnalbank *). 
Die lang geplante Zentralisierung des Schweizer Notenbankwesens ist 
durch Bundesgesetz vom 6. Oktober 1905 verwirklicht worden, und damit 
ist in Europa das letzte Vielbanksystem geschwunden. Anfangs hatte die 
Systemfrage, später die Frage des Sitzes der Bank (Bern oder Zürich) 
Anlaß zu großen Streitigkeiten gegeben. Im Juni 1925 wurde der Na- 
tionalbank das ausschließliche Recht zur Notenausgabe bis zum 20. Juni 
1937 erneuert. 
Der Inhalt des Gesetzes ist in der Hauptsache folgender: An die Stelle 
des Vielbanksystems tritt das Monopolbanksystem. Die unter dem Namen 
Schweizerische Nationalbank zu errichtende Notenbank, die unter Mit 
wirkung und Aufsicht des Bundes verwaltet wird, erhält das ausschließliche 
Recht der Notenausgabe. Hauptaufgabe der Bank ist die Regelung des 
Geldumlaufs im Lande und die Erleichterung des Zahlungsverkehrs. Sie 
hat ferner den Kassenverkehr des Bundes, soweit er ihr übertragen wird, 
unentgeltlich zu übernehmen. 
In Bern ist der rechtliche und administrative Sitz der Bank. Dort 
gehen die staatlichen Funktionen der Bank vor sich: die Notenemission, 
i) Literatur: P. Gygax, die Verwirklichung der Schweizerischen Zentral 
bankidee. Jena 1905. A. H a f f n e r, Das Notenbankwesen in der Schweiz, 
England und Deutschland. Stuttgart 1908. Adolf Jähr, Die Schweize 
rischen Notenbanken 1826—1913. Zürich 1915. I. Landmann, Entwurf eines 
Bundesgesetzes betr. den Betrieb und die Beaufsichtigung von Bankunterneh 
mungen. Zürich 1916. D e r s. Art.: Banken in der Schweiz im Handwörter 
buch der Staatswissenschaften. Jena 1928.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.