Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Der Name „Bärse" stammt von dem Platze in Brügge, an dem 
die Konsularhäuser der Italiener lagen und der „de beurse“ oder „de 
burse“ hieß, n^ch dem Hause der Patrizierfamilie van der Bernse. 
Von Brügge aus wurde die Einrichtung und der Name „Börse" im 
15. Jahrhundert nach den anderen großen Zentralplätzen Europas, in 
denen derartige Einrichtungen bereits entstanden bzw. neue geschaffen 
wurden, übertragen. 
Die erste internationale Weltbörse, an die die moderne Ent 
wicklung des Börsenwesens anknüpft, war die von Antwerpen. 1531 
wurde sie in einem besonderen, von der Stadtverwaltung erbauten Börsen 
gebäude untergebracht, das die Inschrift „in usum negotiatorum cu- 
juscunque nationis ac linguae“ (Für Kaufleute aller Völker und Zungen) 
trug, und in dem tatsächlich Kaufleute aus England, Italien und vielen 
anderen Ländern zusammenkamen. Die Handels- und Verkehrsfreiheit, 
die in Antwerpen herrschte, ließ den überseeischen Warenhandel zur vollen 
Blüte gelangen. 
Ein Zeitgenosse schrieb über die Börse von Antwerpen: „Man hörte dort ein 
verworrenes Geräusch aller Sprachen, man sah ein buntes Gemenge aller 
möglichen Kleidertrachten, kurz, die Antwerpener Börse schien eine kleine Welt 
zu sein, in der alle Teile der großen vereinigt Ivarcn." 
8. Die Börse von Amsterdam. 
Mit Begründung der Niederländisch-Ostindischen Kompagnie (1602) 
und der Westindischen Kompagnie (1622) kam der Börsenhandel in ein 
neues Stadium. A m st e r d a m trat, was den internationalen Verkehr 
anbelangt, mehr und mehr an die Stelle Antwerpens. Hier entstand das 
börsenmäßige Termingeschäft, und die Technik der Abwicklung der 
Börsengeschäfte erreichte einen hohen Grad der Vollkommenheit. 
Natürlich zeitigte das umfangreiche Geschäft auch Auswüchse im 
Börsenhandel. Zu deren Beseitigung schlug im Jahre 1687 ein Anlster- 
damer Advokat den R e g i st e r z w a n g für alle Geschäfte in Aktien vor. 
Wer die Registrierung nicht bewirke, solle eines jeden Rechtsanspruches 
aus dem Geschäft verlustig gehen. Die damaligen Gesetzgeber konnten 
sich aber zu einem Gesetz, durch das Treu und Glauben im kaufmännischen 
Verkehr in der Weise verletzt werden würde, nicht entschließen. 
Die Technik der Amsterdamer Börsengeschäfte schildert in anschaulicher 
Weise eine im Jahre 1688 erschienene Schrift von Don Joseph de la
	        
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