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Da bei dem Handel in Waren, im Gegensatz zu dem Handel in Wert
papieren, nicht jede Menge von der gleichen Beschaffenheit ist, eine Sorte
nicht durch eine andere ersetzt werden kann, ja selbst bei der gleichen Sorte
erhebliche Unterschiede bestehen, so wird nach Probe oder Muster verkauft,
und bei der Preisnotierung wird auch die Herkunft sProvenienz) und
Qualität der Waren angegeben. Durch die Börsenvorstände wird ent-
iveder ein für allemal oder in bestimmten Zeiträumen (meist nach Ausfall
der Ernte) festgesetzt, von welcher Beschaffenheit die zu liefernde Ware
sein muß.
So bedeutet z. B. im Kaffe-Terminhandel in Hamburg und Havre „San
to« good average“, daß von der Ware Vs aus „superior“, V« aus „good“ und
>/, aus „regulär“ Santos-Kaffe bestehen muß. Was unter superior, good und
regulär zu verstehen ist, wird jedes Jahr nach der Kaffee-Ernte von neuem
festgesetzt.
Bezüglich des Er fü l l u ngs ort es, d.h. der Art und Weise, wie
die Lieferung zu erfolgen hat, unterscheidet man bei den Preisnotierungen:
a) Preis ab Magazin oder Lagerhaus;
b) Preis frei an Bord (englisch fob, Abkürzung für free on board).
Der Verkäufer liefert das Handelsgut nur frei in den Dampfer —
der Käufer hat also für Fracht und Versicherung selbst zu sorgen;
c) Preis cf (Oost and Freight) und Preis cif (Oost, Insurance and
Freight). Der Verkäufer trägt die Kosten für den Transport bis
zum Bestimmungshafen, bei cif noch außerdem Seeversicherung; in
deutschen Verträgen sagt man dafür: „einschließlich Fracht und
Versicherung";
d) Preis ex quay oder ex warehouse des europäischen PlatzesZ.
Der Preis versteht sich nach den Usancen des betreffenden Ortes.
i) Diese Handelsausdrücke haben nun in den einzelnen Ländern vielfach trotz
des gleichen Wortlauts der Abkürzung verschiedene Bedeutung. Die Schieds-
geeichte in den großen Häfen müssen dauernd Streitfälle schlichten, die
aus der verschiedenen Auslegung dieser Formeln entstanden sind.
„Fob" ohne den Zusatz „vessel" (Schiff) bedeutet in den Vereinigten Staaten
von Amerika so viel wie bei uns „Lieferung frei Waggon". Ist z. B. der Ver
trag nach der amerikanischen Formel „kod vessel", die der Formel „kob"
entspricht, abgeschlossen, so hat der Verkäufer folgende Verpflichtungen: 1. Er
ist verantwortlich für Fracht und Transport der Ware nach dem im Vertrag
genannten Hafen. 2. Er trägt die Kosten für die Verladung der Ware an Bord
des Schiffes. 3. Er sorgt für die Beschaffung des üblichen Dock- bzw. Lade-