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und der Berechnung der Stückzinscn der Wertpapiere bestehen seit dem
1. Januar 1899, bzw. dem 15. Juli 1910 vom Bundesrat erlassene ein
heitliche Bestinimungen für alle deutschen Börsen. Nicht getroffen von
diesen Vorschriften wird der Handel in Wechseln, bei dem daher
bei den einzelnen deutschen Börsen mancherlei Abweichungen bestehen.
Charakteristisch für alle Börsen, insbesondere aber für die Weltbörsen,
ist eine gut organisierte Nachrichtenübermittlung. Vom Bör
senplatz aus vermitteln Boten durch das in den Börsenräumen befindliche
Telephon den Verkehr mit der Firma und erhalten von dieser die während
der Börsenzeit eingegangenen Orders, soweit sie nicht direkt an der Börse
einlaufen. Die Weltbörsen untereinander sind mit direkten Telephon-
und Telegraphenleitungen verbunden. N a ch r i ch t e n b u r e a u s über
mitteln ihren Abonnenten auf schnellste Weise Neuigkeiten aus aller Welt.
Berlin, London, Paris, New Jork stellen gewissermaßen einen einzigen
großen Markt dar.
An der Berliner Börse finden die Börsenversammlungen täglich, mit
Ausnahme der Sonn- und Festtage, von 12 bis x / 2 3 Uhr statt. Die Kurse
der nach 2 Uhr geschlossenen Geschäfte werden a m t l i ch nicht notiert. Die
offizielle Börsenzeit währt von 12—2 Uhr. In die Zeit vor dem offiziellen
Verkehr fällt die Vorbörse, in die Zeit nachher die Nachbörse.
Börsenaufträge mit der Klausel „zum l e tz t e n K u r s", zur „Schluß -
notig" oder „zur letzten Notiz" sind unter Zugrundelegung der
offiziellen Notiz (2 Uhr), Aufträge mit der Klausel „zum Börsen-
s ch l u ß" dagegen vor dem allgemeinen Börsenschluß, d. h. vor Vs 3 Uhr,
auszuführen.
Die Börsensäle werden bereits einige Zeit vor dem offiziellen Beginn
(12 Uhr) dem Verkehre freigegeben und sollen Vs Stunde nach der offiziellen
Schlußzeit geräumt sein. Kurz vor Beginn und nach Schluß der Börsenzeit
finden, zum Teil auch außerhalb der Börsensäle, Umsätze in einigen Speku
lationswerten in beschränktem Umfange statt.
Zulassuugzum Börsenbesuch. Wer an der Börse selbständig
Geschäfte machen will, muß schriftlich die Ausstellung einer Börsen-
karte beantragen. Das Gesuch muß von drei Gewährsmännern unter
stützt werden, die mindestens seit drei Jahren zum Besuch der Berliner
Börse zugelasseu sind Nachdem der Antrag unter Namhaftmachung der