Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

25  O.  GW.  25.  A.

385

und  der  Berechnung  der  Stückzinscn  der  Wertpapiere  bestehen  seit  dem
1.  Januar  1899,  bzw.  dem  15.  Juli  1910  vom  Bundesrat  erlassene  einheitliche ­
  Bestinimungen  für  alle  deutschen  Börsen.  Nicht  getroffen  von
diesen  Vorschriften  wird  der  Handel  in  Wechseln,  bei  dem  daher
bei  den  einzelnen  deutschen  Börsen  mancherlei  Abweichungen  bestehen.
Charakteristisch  für  alle  Börsen,  insbesondere  aber  für  die  Weltbörsen,
ist  eine  gut  organisierte  Nachrichtenübermittlung.  Vom  Börsenplatz ­
  aus  vermitteln  Boten  durch  das  in  den  Börsenräumen  befindliche
Telephon  den  Verkehr  mit  der  Firma  und  erhalten  von  dieser  die  während
der  Börsenzeit  eingegangenen  Orders,  soweit  sie  nicht  direkt  an  der  Börse
einlaufen.  Die  Weltbörsen  untereinander  sind  mit  direkten  Telephonund
  Telegraphenleitungen  verbunden.  N  a  ch  r  i  ch  t  e  n  b  u  r  e  a  u  s  übermitteln ­
  ihren  Abonnenten  auf  schnellste  Weise  Neuigkeiten  aus  aller  Welt.
Berlin,  London,  Paris,  New  Jork  stellen  gewissermaßen  einen  einzigen
großen  Markt  dar.
An  der  Berliner  Börse  finden  die  Börsenversammlungen  täglich,  mit
Ausnahme  der  Sonn-  und  Festtage,  von  12  bis  x / 2 3  Uhr  statt.  Die  Kurse
der  nach  2  Uhr  geschlossenen  Geschäfte  werden  a  m  t  l  i  ch  nicht  notiert.  Die
offizielle  Börsenzeit  währt  von  12—2  Uhr.  In  die  Zeit  vor  dem  offiziellen
Verkehr  fällt  die  Vorbörse,  in  die  Zeit  nachher  die  Nachbörse.
Börsenaufträge  mit  der  Klausel  „zum  l  e  tz  t  e  n  K  u  r  s",  zur  „Schluß  -
notig"  oder  „zur  letzten  Notiz"  sind  unter  Zugrundelegung  der
offiziellen  Notiz  (2  Uhr),  Aufträge  mit  der  Klausel  „zum  Börsens
  ch  l  u  ß"  dagegen  vor  dem  allgemeinen  Börsenschluß,  d.  h.  vor  Vs  3  Uhr,
auszuführen.
Die  Börsensäle  werden  bereits  einige  Zeit  vor  dem  offiziellen  Beginn
(12  Uhr)  dem  Verkehre  freigegeben  und  sollen  Vs  Stunde  nach  der  offiziellen
Schlußzeit  geräumt  sein.  Kurz  vor  Beginn  und  nach  Schluß  der  Börsenzeit
finden,  zum  Teil  auch  außerhalb  der  Börsensäle,  Umsätze  in  einigen  Spekulationswerten ­
  in  beschränktem  Umfange  statt.
Zulassuugzum  Börsenbesuch.  Wer  an  der  Börse  selbständig
Geschäfte  machen  will,  muß  schriftlich  die  Ausstellung  einer  Börsenkarte
  beantragen.  Das  Gesuch  muß  von  drei  Gewährsmännern  unterstützt ­
  werden,  die  mindestens  seit  drei  Jahren  zum  Besuch  der  Berliner
Börse  zugelasseu  sind  Nachdem  der  Antrag  unter  Namhaftmachung  der
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.