391
eines „Privatklubs" zum Zwecke des Börsenhandels, bildet die offi
zielle Fortsetzung der Mittagsbörse. Die an der Abendbörse abge
schlossenen Geschäfte werden so erfüllt, als ob sie am nächsten Börsentage
abgeschlossen wären.
In der Mitte des Börsensaales befindet sich eine große Schranke, in
die sich die Kursmakler zwecks Feststellung der Kurse begeben, nachdem
sie die Aufträge, die ihnen auf Zetteln (rosafarben für die Einheitswerte,
weiß für Aufträge zu variablen Kursen) schriftlich erteilt sind, in dem au
den Börsensaal anstoßenden Saal der Maklerkammer entgegengenomnien
haben. Während des Kursmachens werden von den Maklern noch münd-
lich Aufträge entgegengenommen. Die Knrsmakler sind nicht in Gruppen
eingeteilt, sondern handeln in den ihnen zugewiesenen Wertpapieren
selbständig.
In Hamburg ist das Börsengebäude an den Werktagen von morgens
8 bis abends 10, an den Sonn- und Festtagen von morgens 8 bis nach
mittags 3 Uhr geöffnet. Während früher der Zutritt zu den dem allge-
meinen Geschäftsverkehr dienenden Räumen allen anständigen männlichen
Personen freistand, darf seit dem 1. Dezember 1921 das Hamburger Bör
sengebäude nur noch von denen betreten werden, die eine von der Handels
kammer ausgestellte Zulassungskarte vorweisen; diese wird grundsätzlich
nur, gegen Zahlung einer Gebühr, an eingetragene Firmen und deren
Angestellte ausgehändigt. Wer die Wertpapierbörse besuchen will, muß
noch eine weitere Karte lösen, deren Ertrag dem Verein der Mitglieder
der Fondsbörse zufließt. Die Fondsbörse tagt amtlich von 12—iy 2 ; nach
her findet nur noch Freiverkehr statt. Von den ausgegebenen Zulassungs
karten entfällt nur ein kleiner Teil auf die Fondsbörse.
An der Hamburger Börse gibt es keine beeidigten Makler, sondern nur
für die Notierung in Pflicht genommene Vermittler, deren Tätigkeit nicht
auf die Gruppe von Papieren, die sie zu notieren haben, beschränkt ist.
Die amtliche Feststellung der Kurse erfolgt durch ein Mitglied des Börsen
vorstandes auf Grund der von den Maklern ermittelten Geschäfte und
der Anmeldungen von den in das Firmenregister der Fondsbörse ein
getragenen Firmen. Die Anmeldezettel über die Geschäfte, die von diesen
Firmen in der Zeit von 12—2 1 /* Uhr zustande gekommen sind oder abzu
schließen versucht wurden, sind in die im Börsengebäude zu diesem Zweck
angebrachten Kasten zu legen.