Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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eines  „Privatklubs"  zum  Zwecke  des  Börsenhandels,  bildet  die  offizielle ­
  Fortsetzung  der  Mittagsbörse.  Die  an  der  Abendbörse  abgeschlossenen ­
  Geschäfte  werden  so  erfüllt,  als  ob  sie  am  nächsten  Börsentage
abgeschlossen  wären.
In  der  Mitte  des  Börsensaales  befindet  sich  eine  große  Schranke,  in
die  sich  die  Kursmakler  zwecks  Feststellung  der  Kurse  begeben,  nachdem
sie  die  Aufträge,  die  ihnen  auf  Zetteln  (rosafarben  für  die  Einheitswerte,
weiß  für  Aufträge  zu  variablen  Kursen)  schriftlich  erteilt  sind,  in  dem  au
den  Börsensaal  anstoßenden  Saal  der  Maklerkammer  entgegengenomnien
haben.  Während  des  Kursmachens  werden  von  den  Maklern  noch  mündlich
  Aufträge  entgegengenommen.  Die  Knrsmakler  sind  nicht  in  Gruppen
eingeteilt,  sondern  handeln  in  den  ihnen  zugewiesenen  Wertpapieren
selbständig.
In  Hamburg  ist  das  Börsengebäude  an  den  Werktagen  von  morgens
8  bis  abends  10,  an  den  Sonn-  und  Festtagen  von  morgens  8  bis  nachmittags ­
  3  Uhr  geöffnet.  Während  früher  der  Zutritt  zu  den  dem  allgemeinen
  Geschäftsverkehr  dienenden  Räumen  allen  anständigen  männlichen
Personen  freistand,  darf  seit  dem  1.  Dezember  1921  das  Hamburger  Börsengebäude ­
  nur  noch  von  denen  betreten  werden,  die  eine  von  der  Handelskammer ­
  ausgestellte  Zulassungskarte  vorweisen;  diese  wird  grundsätzlich
nur,  gegen  Zahlung  einer  Gebühr,  an  eingetragene  Firmen  und  deren
Angestellte  ausgehändigt.  Wer  die  Wertpapierbörse  besuchen  will,  muß
noch  eine  weitere  Karte  lösen,  deren  Ertrag  dem  Verein  der  Mitglieder
der  Fondsbörse  zufließt.  Die  Fondsbörse  tagt  amtlich  von  12—iy 2  ;  nachher ­
  findet  nur  noch  Freiverkehr  statt.  Von  den  ausgegebenen  Zulassungskarten ­
  entfällt  nur  ein  kleiner  Teil  auf  die  Fondsbörse.
An  der  Hamburger  Börse  gibt  es  keine  beeidigten  Makler,  sondern  nur
für  die  Notierung  in  Pflicht  genommene  Vermittler,  deren  Tätigkeit  nicht
auf  die  Gruppe  von  Papieren,  die  sie  zu  notieren  haben,  beschränkt  ist.
Die  amtliche  Feststellung  der  Kurse  erfolgt  durch  ein  Mitglied  des  Börsenvorstandes ­
  auf  Grund  der  von  den  Maklern  ermittelten  Geschäfte  und
der  Anmeldungen  von  den  in  das  Firmenregister  der  Fondsbörse  eingetragenen ­
  Firmen.  Die  Anmeldezettel  über  die  Geschäfte,  die  von  diesen
Firmen  in  der  Zeit  von  12—2 1 /*  Uhr  zustande  gekommen  sind  oder  abzuschließen ­
  versucht  wurden,  sind  in  die  im  Börsengebäude  zu  diesem  Zweck
angebrachten  Kasten  zu  legen.
            
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