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Unsere Verbindlichkeiten müssen wir erfüllen. Um dies zu ermöglichen, verzichtete
Porfirio Diaz nnf einen Teil seines Gehaltes und kürzte das der Staatsbeamten.
Um ihre Bürger solcher Willkür und Ungerechtigkeit nicht mehr aus-
zusetzen, sind die Staaten, denen die Gläubiger angehören, gemeinsam,
auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen, gegen den zahlungspflich-
tigen Staat vorgegangen. Mehrere Staaten, die ihre Verbindlichkeiten
nicht erfüllen konnten oder wollten, haben sich die Einsetzung einer
fremdländischen Finanzkontrolle mit mehr oder weniger weit
gehenden Befugnissen gefallen lassen müssen.
Vor dem Kriege waren in Deutschland große Mengen ausländischer
Wertpapiere untergebracht. Deutschland war ein Gläubigerstaat und hatte
weit mehr Geld vom Auslande zu fordern als es ihm schuldete. Der Krieg
änderte die Sachlage wesentlich: Der größte Teil ausländischer Wert
papiere wurde zwangsweise käuflich vom Reich erworben, das sie im Aus
land veräußerte, um dafür Lebensmittel usw. zu kaufen, teils wurden sie
in Erfüllung des Friedensvertrages von Versailles abgeliefert. Die
deutschen Besitzer dieser Werte wurden sehr schlecht entschädigt.
b) Provinzial-, Stadt- und Kreisanleihen.
Provinzial-, Kreis-, Gemeinde- und Stadtanleihen dürfen in Deutsch
land nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Ministerium) emittiert
werden, wobei aber ausdrücklich zu bemerken ist, daß dadurch der Staat
keinerlei Verbindlichkeit (Garantie) übernimmt. Für die Sicherheit der
Papiere haftet der Emittent mit seinein ganzen Vermögen, haftet die Steuerkraft
der Angehörigen des betreffeichen Provinzialverbandes bzw. Gemeinwesens.
Die Aufnahme von Provinzialanleihen erfolgt zum Zwecke der Schul-
denreguliernng, zn Brücken- und Wegebauten, zum Bau von Kleinbahnen usiv.
K v m munale Anleihen Z werden zur Schaffung gemeinnütziger
Unternehmungen (Schulen, Krankenhäusern usw.) aufgenommen, oder sie
diene» produktiven Zwecken (Bau von Elektrizitätswerken, Straßen
bahnen, Schlachthäusern, Markthallen usw.). Vieles, was bisher dem
Privatbetriebe überlassen gewesen war, haben neuerdings Städte und
Genieinden in eigene Verwaltung genommen und sich durch diese „Ver-
i) Literatur: Wilhelm Kühler, Die preußischen Kommunalanleihen
mit besonderer Rücksicht auf eine Zentralisation des Kommunalkredits. Jena
1897. Verhandlungen des Vereins für Sozialpolitik. Leipzig 1910.