Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

405 
Unsere Verbindlichkeiten müssen wir erfüllen. Um dies zu ermöglichen, verzichtete 
Porfirio Diaz nnf einen Teil seines Gehaltes und kürzte das der Staatsbeamten. 
Um ihre Bürger solcher Willkür und Ungerechtigkeit nicht mehr aus- 
zusetzen, sind die Staaten, denen die Gläubiger angehören, gemeinsam, 
auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen, gegen den zahlungspflich- 
tigen Staat vorgegangen. Mehrere Staaten, die ihre Verbindlichkeiten 
nicht erfüllen konnten oder wollten, haben sich die Einsetzung einer 
fremdländischen Finanzkontrolle mit mehr oder weniger weit 
gehenden Befugnissen gefallen lassen müssen. 
Vor dem Kriege waren in Deutschland große Mengen ausländischer 
Wertpapiere untergebracht. Deutschland war ein Gläubigerstaat und hatte 
weit mehr Geld vom Auslande zu fordern als es ihm schuldete. Der Krieg 
änderte die Sachlage wesentlich: Der größte Teil ausländischer Wert 
papiere wurde zwangsweise käuflich vom Reich erworben, das sie im Aus 
land veräußerte, um dafür Lebensmittel usw. zu kaufen, teils wurden sie 
in Erfüllung des Friedensvertrages von Versailles abgeliefert. Die 
deutschen Besitzer dieser Werte wurden sehr schlecht entschädigt. 
b) Provinzial-, Stadt- und Kreisanleihen. 
Provinzial-, Kreis-, Gemeinde- und Stadtanleihen dürfen in Deutsch 
land nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Ministerium) emittiert 
werden, wobei aber ausdrücklich zu bemerken ist, daß dadurch der Staat 
keinerlei Verbindlichkeit (Garantie) übernimmt. Für die Sicherheit der 
Papiere haftet der Emittent mit seinein ganzen Vermögen, haftet die Steuerkraft 
der Angehörigen des betreffeichen Provinzialverbandes bzw. Gemeinwesens. 
Die Aufnahme von Provinzialanleihen erfolgt zum Zwecke der Schul- 
denreguliernng, zn Brücken- und Wegebauten, zum Bau von Kleinbahnen usiv. 
K v m munale Anleihen Z werden zur Schaffung gemeinnütziger 
Unternehmungen (Schulen, Krankenhäusern usw.) aufgenommen, oder sie 
diene» produktiven Zwecken (Bau von Elektrizitätswerken, Straßen 
bahnen, Schlachthäusern, Markthallen usw.). Vieles, was bisher dem 
Privatbetriebe überlassen gewesen war, haben neuerdings Städte und 
Genieinden in eigene Verwaltung genommen und sich durch diese „Ver- 
i) Literatur: Wilhelm Kühler, Die preußischen Kommunalanleihen 
mit besonderer Rücksicht auf eine Zentralisation des Kommunalkredits. Jena 
1897. Verhandlungen des Vereins für Sozialpolitik. Leipzig 1910.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.