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Die Landschaften ‘) sind eine Schöpfung Friedrich des Großen. Als
nach Beendigung des Siebenjährigen Krieges der schlesische Adel und
Grundbesitz unter den Folgen der Verwüstungen sehr zu leiden hatte und
den zum Aufbau der Wohn- und Wirtschaftsgebäude und zur Anschaf,
sung von Vieh benötigten Kredit überhaupt nicht oder nur unter großen
Opfern (10—12-% Zinsen) erhalten konnte, kam dem Berliner Kauf-
mann V ü h r i n g der Gedanke, der Kreditnot durch Errichtung von g c-
nossenschaftlichen Kreditin st ituten zu steuern. Nicht der
Gutsbesitzer, der das Darlehen erhält, allein, sondern sämtliche zur
Ritterschaft gehörige Besitzer von Gütern — der Frage der Be
leihung der b ä u e r l i ch e n Güter konnte erst nach Aufhebung der Erb
untertänigkeit nähergetreten werden — sollten solidarisch für die
Verbindlichkeiten haften. Friedrich der Große billigte den Plan,
und der spätere Großkanzler von Carmer, beauftragt, ihn auszu
führen, ries 1770 die Schlesische Landschaft ins Leben, die sich
dermaßen bewährte, daß bald auch in den anderen Provinzen solche land-
schaftliche Institute entstanden.
Die Kreditgewährung an die Gutsbesitzer erfolgt nicht in bar, sondern
in Pfandbriefen, die der Darlehnsnehmer veräußern muß, bzw.
durch die Landschaft verkaufen lassen kann * 2 ). Zur Bestreitung der Ver-
waltnngsgebühren zahlen die Schuldner außer den Zinsen und den Til-
gungsbeiträgen noch den sogenannten Quittungsgroschen. Die Grund
sätze, nach denen die zu beleihenden Güter von ortskundigen Landwirten
abgeschätzt und die Höhe des zu gewährenden Darlehens bestimmt lvird,
sind bei den einzelnen Landschaften verschieden, liberall aber wird durch ehren-
auitliche Vorstände und bezahlte Beamte mit größter Vorsicht zu Werke gegangen.
Eine solidarische Haftung (Genera lgarantie) sämtlicher Guts
besitzer der Provinz besteht z. T. noch bei den alten Landschaften. Sie
fehlt bei den neueren Landschaften und bei Pfandbriefen, die auf Grund
von Beleihungen über die erste Taxhälfte hinaus ausgegeben sind.
1) Literatur: Robert Franz, Die landschaftlichen Kreditinstitute
in Preußen. Berlin 1902. Felix Hecht, Die Landschaften und landschafts-
ähnlichen Kreditinstitute in Deutschland. Leipzig 1908.
2 ) Erfolgt die Kreditgewährung durch Pfandbriefe ohne Rücksicht auf
die Aufnahmefähigkeit des Marktes, so kommt dies in den
Kursrückgängen der Pfandbriefe zum Ausdruck.