Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Seit Dezember 1922 werden, infolge der Erschütterung des Geldwertes 
in der Inflationszeit (zunächst von der Roggenrentenbank A.G. in Berlin) 
auf Roggen lautende Hypotheken und dementsprechend auch Pfandbriefe 
ausgegeben, die nicht mehr auf Mark, sondern auf R o g g e n (1, 2 oder 
mehr Zentner) lauten. Zinszahlung und Kapitalrückzahlung erfolgt unter 
Zugrundelegung des Roggenpreises eines bestimmten Stichtages oder 
des Durchschnittspreises für einen bestimmten Zeitraum. In der Zeit der 
Inflation, als das Moment der S ub st an zs ich er nng im Vorder 
gründe stand, wurden sie stark überwertet. Als man nach der Stabil!- 
sierung der Mark wieder mehr Gewicht auf den Zinsfuß legte, gingen 
diese auf Sachwerte lautenden Pfandbriefe erheblich ini Kurs zurück. 
S t a d t sch a f t e n sind öffentliche Kreditanstalten, die durch 
Vereinigung von Eigentümern bebauter oder in Bebauung befindlicher 
städtischer Hausgrundstücke zu dem Zwecke gebildet werden, den Mit 
gliedern der Vereinigung durch Hypotheken oder Grundschulden gesicherte 
Darlehen zu gewähren („Gesetz zur Errichtung und Förderung von Stadt- 
schäften" vom 8. Juni 1918). 
Im Januar 1922 haben sich die Stadtschaften der Provinzen Brandenburg, 
Pommern und Ostpreußen zu der Preußischen Z e n t r a l st a d t s ch a f t 
zusammengeschlossen. Sic geben einen gemeinsamen Pfandbrief, den Zentral- 
stadtschaftsbrief, aus. 
Hypothekenban kpfandbriefc sind Schuldverschreibungen 
der Hypothekenbanken, die auf Grund der erworbenen Hypotheken aus 
gegeben werden (s. S. 200 ff.). Die Tilgung erfolgt durch Auslosung zum 
Nennwert. — Im Gegensatz zu anderen deutschen Ländern ist in Preußen 
den Hypothekcnpfandbriesen die Mündelsicherheit nicht zugesprochen wor 
den. Da die Hypothekenbanken in der Regel als Käufer für ihre eigenen 
Pfandbriefe auftreten (um den Kurs zu regulieren), sind sie, auch in 
größeren Posten, meist ohne erheblichen Knrsdruck verkäuflich. 
Seil Mitte 1923 Iverden auf G v l d m a r k lautende Hypotheken gc- 
währt und dementsprechend G v l d p s a n d b r i e f e — die Pfandbriefe 
lauten auf eine bestimmte Menge Feingold — ausgegeben. Zinszahlung 
und Rückzahlung erfolgt unter Zugrundelegung des Goldpreises eines 
bestimmten Stichtages. 
Die alten Papiermark-Pfaitdbriefe der Hypothekenbanken sind in 4*/.,- 
prozentige Liquidations-Goldpfandbriefe umgewandelt worden.
	        
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