416
Dadurch, insbesondere auch, indem er dem Unternehmen Geschäfte zuführt,
erklärt sich iu den meisten Fällen die Art seiner Zusammensetzung. Eine
eingehende Prüfung der Bücher nimmt der Aufsichtsrat in der Regel nicht
vor; diese Aufgabe überträgt er gewöhnlich einer Treuhandgesellschaft
oder einem Bücherrevisor. Nicht in der Kontrolle der Betriebstechuik,
sondern in der Kontrolle der Geschäfte und in Zuführung neuer Geschäfte
erblickt er eine seiner wesentlichen Aufgaben.
Erfüllen die Aufsichtsratsmitglieder ihre Obliegenheiten nicht mit der
Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes, so können sie für den der
Gesellschaft hierdurch entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Ein
großer Ubelstand ist es, daß viele Aufsichtsratsmitglieder von den Gegen
ständen, die sie kontrollieren sollen, nichts verstehen. Da sie keine fach
männischen Kenntnisse besitzen, werden sie, oft ohne es zu spüren, gefügige
Werkzeuge der Direktoren. Auch das Umgekehrte ist vorgekommen: Un
ehrliche Aussichtsräte haben unfähige Direktoren eingesetzt, damit sie selbst
nach Belieben schalten und walten konnten *).
Von dem ihnen zustehenden Mitverwaltungsrecht — Besuch und tätige
Teilnahnie an den Beratungen und Wahlen der Generalversammlung —
macht bedauerlicherweise stets nur ein verschwindend kleiner Teil der
Aktionäre Gebrauch, und die wenigen erscheinenden Aktionäre bleiben
meist stumm wie ein Fisch. Allenfalls erhebt sich ein sogenannter Belle-
v u e-A k t i o nä r, der nach den (guten) Aussichten, nach Beschäftigung,
Einnahmen der Gesellschaft für das laufende Geschäftsjahr usw. fragt.
Andere Anfragen sind am Verwaltungstisch nicht sonderlich beliebt. In
neuerer Zeit erfolgt mitunter gruppenweise Vertretung durch Rechtsanwälte.
Zu unterscheiden sind die „Unternehmer-Aktionäre", die die Geschicke
der Aktiengesellschaft leiten, und die „Nur-Aktionäre", die nur das
Streben haben, eine möglichst hohe Rente aus der Gesellschaft zu ziehen").
si Bei den Leitern der großen Aktienbanken ruht ein nicht unerheblicher Teil
Aufsichtsratsposten. Es hatten z. B ein Geschäftsinhaber in der Darmstädter
und Nationalbank 63, ein Direktor der Commerz- und Privatbank 61, ein Di
rektor der Deutschen Bank 47 Aufsichtsratsposten usw. An der Spitze der
„Massenaufsichtsräte" sieht mit 67 Aufsichtsratsmandaten ein Kölner Bankier.
2 ) Unter Vorratsaktien versteht man Anteile einer Aktiengesellschaft,
die auch nach der Begebung und der mindestens 25 "/«igen Bareinzahlung oder
Sacheinbringung oder Verrechnung des Gegenwertes zur Verfügung der
Verwaltungsorgane der Gesellschaft bleiben.