Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Dadurch, insbesondere auch, indem er dem Unternehmen Geschäfte zuführt, 
erklärt sich iu den meisten Fällen die Art seiner Zusammensetzung. Eine 
eingehende Prüfung der Bücher nimmt der Aufsichtsrat in der Regel nicht 
vor; diese Aufgabe überträgt er gewöhnlich einer Treuhandgesellschaft 
oder einem Bücherrevisor. Nicht in der Kontrolle der Betriebstechuik, 
sondern in der Kontrolle der Geschäfte und in Zuführung neuer Geschäfte 
erblickt er eine seiner wesentlichen Aufgaben. 
Erfüllen die Aufsichtsratsmitglieder ihre Obliegenheiten nicht mit der 
Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes, so können sie für den der 
Gesellschaft hierdurch entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Ein 
großer Ubelstand ist es, daß viele Aufsichtsratsmitglieder von den Gegen 
ständen, die sie kontrollieren sollen, nichts verstehen. Da sie keine fach 
männischen Kenntnisse besitzen, werden sie, oft ohne es zu spüren, gefügige 
Werkzeuge der Direktoren. Auch das Umgekehrte ist vorgekommen: Un 
ehrliche Aussichtsräte haben unfähige Direktoren eingesetzt, damit sie selbst 
nach Belieben schalten und walten konnten *). 
Von dem ihnen zustehenden Mitverwaltungsrecht — Besuch und tätige 
Teilnahnie an den Beratungen und Wahlen der Generalversammlung — 
macht bedauerlicherweise stets nur ein verschwindend kleiner Teil der 
Aktionäre Gebrauch, und die wenigen erscheinenden Aktionäre bleiben 
meist stumm wie ein Fisch. Allenfalls erhebt sich ein sogenannter Belle- 
v u e-A k t i o nä r, der nach den (guten) Aussichten, nach Beschäftigung, 
Einnahmen der Gesellschaft für das laufende Geschäftsjahr usw. fragt. 
Andere Anfragen sind am Verwaltungstisch nicht sonderlich beliebt. In 
neuerer Zeit erfolgt mitunter gruppenweise Vertretung durch Rechtsanwälte. 
Zu unterscheiden sind die „Unternehmer-Aktionäre", die die Geschicke 
der Aktiengesellschaft leiten, und die „Nur-Aktionäre", die nur das 
Streben haben, eine möglichst hohe Rente aus der Gesellschaft zu ziehen"). 
si Bei den Leitern der großen Aktienbanken ruht ein nicht unerheblicher Teil 
Aufsichtsratsposten. Es hatten z. B ein Geschäftsinhaber in der Darmstädter 
und Nationalbank 63, ein Direktor der Commerz- und Privatbank 61, ein Di 
rektor der Deutschen Bank 47 Aufsichtsratsposten usw. An der Spitze der 
„Massenaufsichtsräte" sieht mit 67 Aufsichtsratsmandaten ein Kölner Bankier. 
2 ) Unter Vorratsaktien versteht man Anteile einer Aktiengesellschaft, 
die auch nach der Begebung und der mindestens 25 "/«igen Bareinzahlung oder 
Sacheinbringung oder Verrechnung des Gegenwertes zur Verfügung der 
Verwaltungsorgane der Gesellschaft bleiben.
	        
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