Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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c)  Aktiengattungen,
a)  Bankaktien.
Nach  der  Art  der  Geschäfte  unterscheidet  man  hauptsächlich:  Notenbanken ­
  ssiehe  S.  163  ff.),  Kreditbanken  und  Hypothekenbanken.  Die
Erträgnisse  sind  in  hohem  Maße  von  den  allgenieinen  wirtschaftlichen
Verhältnissen  abhängig  und  daher  naturgemäß  mancherlei  Schwankungen
unterworfen.  Die  größeren  Institute  sind  aber  durch  Ansammlung  von
Reserven,  ferner  durch  hohe  Abschreibungen,  niedrige  Bewertung  von  Beständen
  usw.  bestrebt,  die  D  i  v  i  d  e  n  d  e  auf  etwa  gleicher  Höhe  zu  halten.
Bei  Prüfung  einer  Bankbilanz  ist  in  erster  Linie  auf  die  Liquidität ­
  sGeldflüssigkeit)  zu  achten:  Die  Verwaltung  einer  jeden  Bank
muß  ssiehe  S.  128)  ihr  Hauptaugenmerk  darauf  richten,  daß  den  jederzeit ­
  fälligen  Verbindlichkeiten  leicht  einziehbare
Forderungen  gegenüberstehen,  insbesondere  also  kurzfristige  Wechsel.
Bei  den  Noten-,  und  in  gewisser  Beziehung  auch  bei  den  Hypothekenbanken ­
  bestehen  hierüber  gesetzliche  Vorschriften.  Ferner  ist  bei  der  Beurteilung ­
  einer  Bankbilanz  zu  achten:  auf  die  Höhe  der  Reserven  und  die
Art,  wie  sich  die  Gewinne  aus  Zinsen,  Provisionen  sVerteilung  der
Risiken),  Konsortialgewinnen  usw.  zusammensetzen,  auf  die  im  Laufe  des
Geschäftsjahres  etwa  erlittenen  Verluste,  auf  die  Bewertung  der  Bankgebäude
  und  die  Höhe  der  darauf  vorgenommenen  Abschreibungen.  Geheime ­
  Rückstellungen  (stille  Reserven)  dienen  als  Ausgleich  für  ein
Bestimmtes  Risiko  oder  für  allgemeine  Geschäftsrisiken.
Einen  gewissen  Einblick  in  das  laufende  Geschäft  gewähren  die  Zweiln ­
  o  n  a  t  s  b  i  l  a  u  z  e  n  ss.  S.  144).
ß)  Eisenbahnaktien.
Einst  die  am  meisten  beliebte  und  gesuchte  Kategorie  von  Aktien,  bilden
heute  die  Eisenbahnaktien  nur  einen  sehr  kleinen  Prozentsatz  der  gehandelten ­
  Werte.  In  vielen  Fällen  hat  der  Staat,  um  den  Bau  von
Eisenbahnen  zu  ermöglichen,  eine  Mindestdividende  für  eine
Reihe  von  Jahren  garantiert').  In  verschiedenen  europäischen
Ländern  sind  die  Bahnen  in  den  Besitz  des  Staates  übergegangen.
')  In  der  Entstehung  begriffene  Eisenbahn-Transportgesellschaften  zahlen  für
die  Zeit,  in  der  sie  noch  keine  Einnahmen  erzielen,  sog.  B  a  u  z  i  n  s  e  n,  die  sie
vom  Kapital  nehmen.
            
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