Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Im allgemeinen ist den Aktionären eine Abfindungssumme gezahlt worden, 
mit der sie wohl zufrieden sein konnten; in einigen Fällen jedoch haben sie 
auch schwere Enttäuschungen erlitten (Verstaatlichung der Hessischen Ludwigs 
bahn, der Schweizerischen Bahnen usw.). 
Uber die Einnahmen der Eisenbahngesellschaften gewähren die Be 
triebsausweise, die in gewissen Zwischenräumen (8, 10 Tage, 
monatlich) veröffentlicht werden, ein anschauliches Bild. Mitunter wer- 
den auch die Betriebsausgaben oder die Betriebsüberschüsse mit ver- 
öffentlicht. Da in der Regel auch die entsprechenden Ziffern des Vor 
jahres angegeben werden, so können aus dem Plus oder Minus Schlüsse 
auf die gegenwärtige Lage des Unternehmens gezogen werden. 
Eine besondere Kategorie bilden die Kleinbahnen, die den ört 
lichen Verkehr innerhalb eines Gemeindebezirks oder mehrerer benachbarter 
Bezirke vermitteln. 
y) Aktien von Transportgesellschaften. 
Werden die Aktien der Eisenbahn- und Straßenbahngesellschaften von 
der Konjunktur relativ wenig beeinflußt, so sind die Aktien der Schiff- 
fahrtsgesell schäften von den starken Schwankungen am Welt- 
frachtenmarkt abhängig. Nicht unwesentlich für die Höhe der Erträgnisse 
dieser Gesellschaften sind die Tarife, ferner die Kohlenpreise und die 
Höhe der Arbeitslöhne. 
ö) Aktien von Versicherungsgesellschaften. 
Mit einem verhältnismäßig kleinen Betriebskapital ausgestattet, gehen 
die Lebens-, Feuer-, Hagel-, Unfallversicherungen usw. ein erhebliches 
Risiko ein, das sie allerdings zum Teil wieder durch Rückversicherung bei 
anderen Gesellschaften zu verringern bestrebt sind. Im Gegensatz zu Eisen 
bahngesellschaften, Jndustrieunternehmungen, Banken usw. dienen bei 
ihnen Aktienkapital und Reservefonds im wesentlichen nur als Sicher 
heitsfonds, d. h. als Garantie-, nicht als Betriebskapital. Da 
her ist bei den älteren Gesellschaften oft nur eine Einzahlung von 20 %, 
bei den neueren von 25—50 % eingefordert. 
Können (außergewöhnliche, große) Schäden aus den vorhandenen Be 
triebsmitteln nicht gedeckt werden, so ziehen die Gesellschaften das gesamte 
oder einen Teil des nichteingezahlten Kapitals von den Aktionären ein. 
Ans diesem Grunde ist die Veräußerung dieser ans den Namen gestellten
	        
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