Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Im  allgemeinen  ist  den  Aktionären  eine  Abfindungssumme  gezahlt  worden,
mit  der  sie  wohl  zufrieden  sein  konnten;  in  einigen  Fällen  jedoch  haben  sie
auch  schwere  Enttäuschungen  erlitten  (Verstaatlichung  der  Hessischen  Ludwigsbahn, ­
  der  Schweizerischen  Bahnen  usw.).
Uber  die  Einnahmen  der  Eisenbahngesellschaften  gewähren  die  Betriebsausweise, ­
  die  in  gewissen  Zwischenräumen  (8,  10  Tage,
monatlich)  veröffentlicht  werden,  ein  anschauliches  Bild.  Mitunter  werden
  auch  die  Betriebsausgaben  oder  die  Betriebsüberschüsse  mit  veröffentlicht.
  Da  in  der  Regel  auch  die  entsprechenden  Ziffern  des  Vorjahres ­
  angegeben  werden,  so  können  aus  dem  Plus  oder  Minus  Schlüsse
auf  die  gegenwärtige  Lage  des  Unternehmens  gezogen  werden.
Eine  besondere  Kategorie  bilden  die  Kleinbahnen,  die  den  örtlichen ­
  Verkehr  innerhalb  eines  Gemeindebezirks  oder  mehrerer  benachbarter
Bezirke  vermitteln.
y)  Aktien  von  Transportgesellschaften.
Werden  die  Aktien  der  Eisenbahn-  und  Straßenbahngesellschaften  von
der  Konjunktur  relativ  wenig  beeinflußt,  so  sind  die  Aktien  der  Schifffahrtsgesell
  schäften  von  den  starken  Schwankungen  am  Weltfrachtenmarkt
  abhängig.  Nicht  unwesentlich  für  die  Höhe  der  Erträgnisse
dieser  Gesellschaften  sind  die  Tarife,  ferner  die  Kohlenpreise  und  die
Höhe  der  Arbeitslöhne.
ö)  Aktien  von  Versicherungsgesellschaften.
Mit  einem  verhältnismäßig  kleinen  Betriebskapital  ausgestattet,  gehen
die  Lebens-,  Feuer-,  Hagel-,  Unfallversicherungen  usw.  ein  erhebliches
Risiko  ein,  das  sie  allerdings  zum  Teil  wieder  durch  Rückversicherung  bei
anderen  Gesellschaften  zu  verringern  bestrebt  sind.  Im  Gegensatz  zu  Eisenbahngesellschaften, ­
  Jndustrieunternehmungen,  Banken  usw.  dienen  bei
ihnen  Aktienkapital  und  Reservefonds  im  wesentlichen  nur  als  Sicherheitsfonds, ­
  d.  h.  als  Garantie-,  nicht  als  Betriebskapital.  Daher ­
  ist  bei  den  älteren  Gesellschaften  oft  nur  eine  Einzahlung  von  20  %,
bei  den  neueren  von  25—50  %  eingefordert.
Können  (außergewöhnliche,  große)  Schäden  aus  den  vorhandenen  Betriebsmitteln ­
  nicht  gedeckt  werden,  so  ziehen  die  Gesellschaften  das  gesamte
oder  einen  Teil  des  nichteingezahlten  Kapitals  von  den  Aktionären  ein.
Ans  diesem  Grunde  ist  die  Veräußerung  dieser  ans  den  Namen  gestellten
            
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