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Im allgemeinen ist den Aktionären eine Abfindungssumme gezahlt worden,
mit der sie wohl zufrieden sein konnten; in einigen Fällen jedoch haben sie
auch schwere Enttäuschungen erlitten (Verstaatlichung der Hessischen Ludwigsbahn,
der Schweizerischen Bahnen usw.).
Uber die Einnahmen der Eisenbahngesellschaften gewähren die Betriebsausweise,
die in gewissen Zwischenräumen (8, 10 Tage,
monatlich) veröffentlicht werden, ein anschauliches Bild. Mitunter werden
auch die Betriebsausgaben oder die Betriebsüberschüsse mit veröffentlicht.
Da in der Regel auch die entsprechenden Ziffern des Vorjahres
angegeben werden, so können aus dem Plus oder Minus Schlüsse
auf die gegenwärtige Lage des Unternehmens gezogen werden.
Eine besondere Kategorie bilden die Kleinbahnen, die den örtlichen
Verkehr innerhalb eines Gemeindebezirks oder mehrerer benachbarter
Bezirke vermitteln.
y) Aktien von Transportgesellschaften.
Werden die Aktien der Eisenbahn- und Straßenbahngesellschaften von
der Konjunktur relativ wenig beeinflußt, so sind die Aktien der Schifffahrtsgesell
schäften von den starken Schwankungen am Weltfrachtenmarkt
abhängig. Nicht unwesentlich für die Höhe der Erträgnisse
dieser Gesellschaften sind die Tarife, ferner die Kohlenpreise und die
Höhe der Arbeitslöhne.
ö) Aktien von Versicherungsgesellschaften.
Mit einem verhältnismäßig kleinen Betriebskapital ausgestattet, gehen
die Lebens-, Feuer-, Hagel-, Unfallversicherungen usw. ein erhebliches
Risiko ein, das sie allerdings zum Teil wieder durch Rückversicherung bei
anderen Gesellschaften zu verringern bestrebt sind. Im Gegensatz zu Eisenbahngesellschaften,
Jndustrieunternehmungen, Banken usw. dienen bei
ihnen Aktienkapital und Reservefonds im wesentlichen nur als Sicherheitsfonds,
d. h. als Garantie-, nicht als Betriebskapital. Daher
ist bei den älteren Gesellschaften oft nur eine Einzahlung von 20 %,
bei den neueren von 25—50 % eingefordert.
Können (außergewöhnliche, große) Schäden aus den vorhandenen Betriebsmitteln
nicht gedeckt werden, so ziehen die Gesellschaften das gesamte
oder einen Teil des nichteingezahlten Kapitals von den Aktionären ein.
Ans diesem Grunde ist die Veräußerung dieser ans den Namen gestellten