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Im allgemeinen ist den Aktionären eine Abfindungssumme gezahlt worden,
mit der sie wohl zufrieden sein konnten; in einigen Fällen jedoch haben sie
auch schwere Enttäuschungen erlitten (Verstaatlichung der Hessischen Ludwigs
bahn, der Schweizerischen Bahnen usw.).
Uber die Einnahmen der Eisenbahngesellschaften gewähren die Be
triebsausweise, die in gewissen Zwischenräumen (8, 10 Tage,
monatlich) veröffentlicht werden, ein anschauliches Bild. Mitunter wer-
den auch die Betriebsausgaben oder die Betriebsüberschüsse mit ver-
öffentlicht. Da in der Regel auch die entsprechenden Ziffern des Vor
jahres angegeben werden, so können aus dem Plus oder Minus Schlüsse
auf die gegenwärtige Lage des Unternehmens gezogen werden.
Eine besondere Kategorie bilden die Kleinbahnen, die den ört
lichen Verkehr innerhalb eines Gemeindebezirks oder mehrerer benachbarter
Bezirke vermitteln.
y) Aktien von Transportgesellschaften.
Werden die Aktien der Eisenbahn- und Straßenbahngesellschaften von
der Konjunktur relativ wenig beeinflußt, so sind die Aktien der Schiff-
fahrtsgesell schäften von den starken Schwankungen am Welt-
frachtenmarkt abhängig. Nicht unwesentlich für die Höhe der Erträgnisse
dieser Gesellschaften sind die Tarife, ferner die Kohlenpreise und die
Höhe der Arbeitslöhne.
ö) Aktien von Versicherungsgesellschaften.
Mit einem verhältnismäßig kleinen Betriebskapital ausgestattet, gehen
die Lebens-, Feuer-, Hagel-, Unfallversicherungen usw. ein erhebliches
Risiko ein, das sie allerdings zum Teil wieder durch Rückversicherung bei
anderen Gesellschaften zu verringern bestrebt sind. Im Gegensatz zu Eisen
bahngesellschaften, Jndustrieunternehmungen, Banken usw. dienen bei
ihnen Aktienkapital und Reservefonds im wesentlichen nur als Sicher
heitsfonds, d. h. als Garantie-, nicht als Betriebskapital. Da
her ist bei den älteren Gesellschaften oft nur eine Einzahlung von 20 %,
bei den neueren von 25—50 % eingefordert.
Können (außergewöhnliche, große) Schäden aus den vorhandenen Be
triebsmitteln nicht gedeckt werden, so ziehen die Gesellschaften das gesamte
oder einen Teil des nichteingezahlten Kapitals von den Aktionären ein.
Ans diesem Grunde ist die Veräußerung dieser ans den Namen gestellten