Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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das amtierende Mitglied des Börsenvorstandes kann eine Abänderung 
des Kurses oder der zum Kurse gesetzten Bezeichnung (B., G. usw.) herbei 
geführt werden. 
Zur Entgegennahme der Kurse sind 6 Sekretäre im Kurszimmer an 
wesend. Sobald der Bogen eines der Sekretäre gefüllt ist, setzt er und 
ein Börsenkommissar seinen Namen darunter. Damit ist die amtliche 
Kursfestsetzung erfolgt. 
Nach § 29 der Börsenordnung für Berlin sind die amtierenden Mit 
glieder des Börsenvorstandes berechtigt, von den Kursmaklern Auskunft 
zu fordern, zu welchen Kursen Wertpapiere, Geldsorten usw. gefordert 
oder angeboten, und zu welchen Kursen Geschäfte abgeschlossen sind, sowie 
Einsicht in die Bücher der Makler zu nehmen, um sich zu vergewistern, ob 
sie mit genügender Sorgfalt verfahren sind. 
Entspricht die Notiz genau dem Limit, so werden oft die Kauf- und 
Verkausslimite, die so hoch wie der notierte Kurs lauten, nicht oder nur 
zum Teil zur Ausführung gelangen. Damit der Auftraggeber in der Lage 
ist, zu erkennen, ob auf Grund der Marktlage sein Auftrag ausgeführt 
werden konnte, wird dies durch Hinzufügung von Z e i ch e n zu dem Kurse 
ersichtlich gemacht. Es bedeutet: 
b. oder bez. flies: bezahlt), daß Angebot und Nachfrage sich aus 
geglichen haben. Alle zur Börse gelangten Kauf- und Verkaufsaufträge, 
die nicht limitiert waren oder zu diesem Kurse limitiert waren, ebenso 
alle höher als zu dem notierten Kurs limitierten Kauf- und alle niedriger 
als zu dem notierten Kurs limitierten Verkaufsaufträge müssen aus 
geführt sein. Das gleiche gilt, wenn zu den Kursziffern keine Be 
zeichnung hinzugefügt ist. 
G. flies: Geld) sagt, daß zu diesem Kurse Nachfrage bestand. Ein 
Umsatz war überhaupt nicht möglich, oder aber er war so gering, daß ein 
großer Teil der Kauf aufträge nicht ausgeführt werden konnte. 
Läßt eine Bank usw. einen Kaufauftrag notieren, zieht ihn aber, so- 
bald ein Verkausangebot zu diesem Kurse vorliegt, zurück und läßt ein 
niedrigeres Kaufangebot notieren — ein Spiel, das mitunter tagelang 
fortgesetzt wird —, so spricht man von A u s W e i ch k u r s e n. Dies 
Verfahren wurde und wird noch oft von Banken für die von ihnen emit 
tierten Stadtanleihen, Industrie-Obligationen, deren Kurse sie „regu 
lieren" wollen, angewendet.
	        
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