Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

B. (lies: 33 rief) bedeutet, daß Angebot vorhanden gewesen ist, der 
Umsatz aber so gering war, daß ein großer Teil der Verkaufs aus- 
träge unausgeführt bleiben mußte. 
Statt 8. (Brief) findet man in den süddeutschen Kurszetteln P. 
(Papier), in den österreichischen W. (Ware). 
b. G. oder bez. (lies: bezahlt und Geld) sagt, daß Umsätze zu 
diesem Kurse stattgefunden haben, daß aber die Nachfrage nicht voll 
befriedigt werden konnte, daß noch immer Ware bei diesem Kurse ge 
sucht wurde. 
Es waren z. B. zum Kurse von 120 % 12 000 M von einem Papiere zu 
kaufen, während nur 8000 M zu verkaufen waren. Von dem Kaufauftrage 
konnten nur 8000 M Erledigung finden. Der notierte Preis wurde „be 
zahlt", aber es wurde zu diesem Kurse nach Ware gesucht. 
Wären, um bei dem Beispiel (S. 434) zu bleiben, anstatt 220 000 (140000 
80 000) 222 000 M oder mehr „bestens" zu kaufen gewesen, dann müßten die 
u n limitierten Aufträge voll ausgeführt werden, ebenso die Aufträge zu 
142,50. Gekürzt würde die Summe der z» 142 ausgegebenen Orders werden. 
Die Notiz müßte lauten: 142 bez. 6. oder 142 etw. bez. G. 
b. B. oder bez. B. (lies: bezahlt itnb Brief (Brief — Wert 
papiers) bedeutet, daß zu dem notierten Kurse noch Ware angeboten blieb, 
die Verkausausträge also nicht vollständig erledigt wurden. 
etw. bez. G. (lies: etwas bezahlt und Geld) heißt: Von den 
limitierten Kaufaufträgen konnte nur ein kleiner Teil ausgeführt werden. 
Die Aufträge bei den Kursmaklern z. B. lauten: 
zu verkaufen: zu kaufen: 
6000 M XV-Akt. 
bestens 
3000 M XV- Akt. 
bestens 
2000 „ 
do. 
zu 154,75 o/g 
5000 „ 
do. 
z» 153 °/o 
4000 „ 
do. 
1550/0 
15000 „ 
do. 
„ 1550/g 
4000 „ 
do. 
„ 156 0/0 
6000 „ 
1000 „ 
do. 
do. 
„ 156 °/o 
„ 156i/ 2 o/ 0 . 
Der KurS muß 155 etw. bez. G. notiert werden, da wegen der übrigen vor- 
liegenden Kaufaufträge, die bestens oder zu höheren Kursen erteilt sind, der 
Auftraggeber, der 15 000 M zu 155 o/o kaufen will, nur 2000 M erhalten kann. 
Live. bez. B. (lies: etwasbezahltund Brief) bedeutet, daß von 
den limitierten Verkaufs aufträgen nur ein kleiner Teil ausgeführt 
werden konnte. 
Während die Notiz bez. 6. bzw. bez. B. anzeigt, daß etwa die Hälfte des 
limitierten Auftrages ausgeführt worden ist, bedeutet die Notiz etw. bez. G. 
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