Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

3  O.  GW.  25.  a.

33

In  E  n  g  l  au  d  hob  ein  besonderes  Gesetz  die  Einlösungspflicht  der  Bank
von  England  für  ihre  Noten  auf.  Zur  Regulierung  des  Devisenmarktes ­
  ist  jedoch  die  Bank  von  England  verpflichtet,  Goldbarren
von  mindestens  400  Unzen  (12,4  kg)  zum  Vorkriegspreise  von  3  ^17sb
10%  d  für  die  Unze  Standardgold  auf  Verlangen  abzugeben.  Die  Prägefreiheit ­
  für  Gold  ist  aufgehoben,  d.  h.  die  Kgl.  Münze  prägt  für
Private  nicht  mehr  Goldmünzen  gegen  Einlieferung  von  Goldbarren.
o)  Doppelwährung.
Bei  der  Doppelwährung  werden  Gold-  und  Silbermünzen  in  einem
bestimmten  gesetzlichen  Wertverhältnis  zueinander  ausgeprägt,  und  es
herrscht  Prägefreiheit  für  beide  Edelmetalle.  Jedermann  kann  Zahlungen
in  jeder  Höhe  in  Gold  oder  Silber  leisten.
Ein  festes  Wertverhältnis  zwischen  Gold  und  Silber  für  ewige  Zeiten
festzusetzen,  ist  unmöglich.  Auch  der  mächtigste  Staat  würde  niemals
imstande  sein,  die  Preise  der  Edelmetalle  zu  diktieren  oder  ein  einmal
bestimmtes  Wertverhältnis  aufrechtzuerhalten.  Da  jeder  das  Recht  hat,
zu  wählen,  ob  er  in  Gold  oder  in  Silber  zahlen  will,  so  wird  jeder  in
dem  Metall  zahlen,  das  für  ihn  am  vorteilhaftesten  ist,  und  es  wird  zu
den  Münzstätten  nur  die  Metallart  zur  Ausprägung  gebracht  werden,  die
auf  dem  Markte  niedriger  notiert,  als  das  gesetzliche  Wertverhältnis  ist.
Die  Doppelwährung  raubt  mit  dem  Wechsel  des  Wertverhältnisses  von
Gold  zu  Silber  dem  Lande  entweder  die  Gold-  oder  die  Silbermünzen.
Das  vollwertige  Geld  würde  regelmäßig  ins  Ausland  gehen  und  nur  das
minderwertige  im  Lande  bleiben  (Greshamsches  Gesetz:  Schlechtes
Geld  vertreibt  gutes  Geld).  Die  besonnenen  Elemente  unter  den  Anhängern ­
  der  Doppelwährung  sind  sich  auch  stets  darüber  klar  gewesen,
daß  die  Einführung  der  Doppelwährung  nur  durch  ein  internationales ­
  Abkommen  (Währungsvertrag)  aller  großen  Staaten
der  Welt  erfolgen  könnte.
Zu  diesem  Zweck  fanden  in  den  Jahren  1867,  1878  und  1881  M  ü  n  z  k  o  n  -
serenzen  in  Paris  statt,  zu  denen  fast  alle  größeren  Staaten  Vertreter  entsandt ­
  hatten.  Im  November  1892  luden  die  Vereinigten  Staaten  zu  einer
internationalen  Konferenz  nach  Brüssel  ein.  England  erklärte
sich  von  vornherein  nur  dann  zur  Teilnahme  bereit,  wenn  Vorschläge  über
größere  Verwendung  von  Silber  gemacht  würden,  der  Bimetallismus  aber  nicht
auf  der  Tagesordnung  stände.  Die  deutschen  Deputierten  verhielten  sich  bei  den
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.