Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

Beratungen  ziemlich  passiv.  Sie  erklärten,  daß  das  deutsche  Münzsystem  sich
vollkommen  bewährt  habe,  eine  Änderung  daher  nicht  angebracht  scheine.
Im  Februar  1894  berief  die  deutsche  Regierung  eine  Enquetekommission,
  die  mit  der  „Erörterung  von  Maßregeln  zur
HebungundBefe  st  igungd  es  Silberwertes"  betraut  wurde.  Von
den  Bimetallisten  waren  u.  a.  in  der  Kommission  Dr.  Arendt,  v.  Kardorff,
v.  Schorlemer-Alst,  von  den  Anhängern  der  Goldwährung  Ludwig  Bamberger,
Bankdirektor  Büsing  und  Professor  Lotz.  Zu  einem  praktisch  verwertbaren
Resultat  führten  die  21  Sitzungen  jedoch  nicht.
Was  erwarten  nun  die  Bimetallisten  von  der  Einführung  der  Doppelwährung? ­
  Sie  sagen,  durch  Zulassung  beider  Metalle  zur  freien
Prägung  werde  der  Geldumlauf  und  der  Preis  der  Edelmetalle  automatisch ­
  geregelt  werden.  „Das  Ziel  jeder  vernünftigen  Währungspolitik",
schreibt  Arendt  in  seinem  -Leitfaden  der  Währungsfrageß  „muß  darauf ­
  gerichtet  sein,  den  Wertmesser  Geld  wenigstens  unveränderlich  zu
gestalten  und  namentlich  die  Valuta  in  ein  festes  und  unwandelbares
Verhältnis  zu  den  Valuten  anderer  Länder  zu  bringen."
Hiergegen  wenden  die  Gegner  der  Doppelwährung  ein,  es  sei  unmöglich, ­
  daß  zwei  Metalle  stets  den  gleichen  Wert  behielten,  und
wenn  sich  ihr  Wert  ändere,  ihre  Veränderlichkeit  stets  gleichen  Schritt
halte.  In  seinem  Werke  „Reichsgold"  führt  Bamberger  aus,  wie
solche  „irrige  Voraussetzungen"  gerade  beim  Gelde  soviel  Unheil  anrichten ­
  können.  „Es  ist  bekannt,  daß,  wo  Gelegenheit  gegeben  ist,  unter
demselben  Namen  zweierlei  Geld  zu  verwenden,  stets  das  wertvollere
verschwindet  und  das  wertlosere  im  Umlauf  bleibt.  Auch  hier  schwimm,
das  leichtere  immer  oben.  Wer  unter  demselben  Namen  zweierlei  Dinge
geben  kann,  wird  stets  das  minderwertige  geben."
Das  bekannteste  Beispiel  einer  internationalen  Doppelwährung  ist  der
im  Jahre  1865  abgeschlossene  Vertrag  zwischen  Frankreich,  Belgien,  Italien
und  der  Schweiz  (lateinische  Münzkonvention),  dem  1868  noch  Griechenland ­
  beigetreten  ist.  Aus  1  kg  rauhen  Goldes  ( 9 / 10  fein)  wurden  3100  fr
Goldmünzen,  aus  1  kg  rauhen  Silbers  ( 9 / 10  fein)  200  fr  Silbermünzen
geprägt.  Silber  :  Gold  stand  somit  in  dem  gesetzlich  festgelegten  Wertverhältnis ­
  wie  1  :  Ibi/z.  Münzen  aus  Gold  und  Silber  waren  frei  ausprägbar
  und  gesetzliches  Zahlungsmittel.  Als  aber  der  rapide  Sturz  des  Silberpreises ­
  eintrat,  beschränkten  1873  die  Staaten  des  lateinischen  Münzbundes
die  Privatausprägung  von  Silber  und  stellten  1878  die  Ausprägung  von
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