Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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eine erhebliche Erhöhung der Depot- und Efsektenkommissions-Gebühren un 
umgänglich wird, wenn die gegenwärtige Handhabung des Verwahrungs- und 
Lieferungsgeschäfts beibehalten wird. Um unserer Kundschaft diese Gebühren- 
erhöhung zu ersparen, beabsichtigen wir in Übereinstimmung mit den maßgeb 
lichen öffentlich-rechtlichen und den übrigen privatrechtlichen Kreditinstituten, 
die Aktiendepots unserer Kundschaft, späterhin auch die sich hierfür eignenden 
festverzinslichen Wertpapiere unserer Kundschaft, in einheitlichen Sammel 
depots bei der Bank des Berliner Kassen-Vereins zu vereinigen. Hierdurch 
würde die Einzelverwahrung und bei An- und Verkäufen von Wertpapieren 
die kostspielige Lieferung effektiver Stücke vermieden, und es würden Über- 
Weisungen mittels des Effektenschecks an deren Stelle gesetzt werden. Der 
Effektenverkehr würde sich damit stückelos abwickeln. 
Bezüglich der in das Sammeldepot aufgenommenen Wertpapiere können 
wir demzufolge in Zukunft nicht mehr die Verpflichtung übernehmen, einem 
jeden unserer Geschäftsfreunde gerade diejenigen Nummern zur Verfügung zu 
stellen, die er uns eingeliefert hat oder die wir für ihn angeschafft haben. 
Eine Beeinträchtigung der Sicherheit ist für unsere Geschäftsfreunde hiermit 
jedoch nicht verbunden; denn diese Wertpapiere werden mit der Vereinigung 
im Sammeldepot des Kassen-Vereins nicht etwa unser Eigentum oder Eigen 
tum des Kassen-Vereins und haften daher auch nach wie vor nicht für unsere 
Verbindlichkeiten oder etwa die des Kassen-Vereins. Vielmehr verbleibt das 
Eigentum an den Wertpapieren jedem unserer Kunden, wenn auch nicht, wie 
bisher, als Sondereigentum an den einzelnen Stücken selbst, sondern als Mit 
eigentum an der Gesamtheit der im Sammeldepot vereinigten Wertpapiere 
ein und derselben Gattung. Für die Erfüllung der dem Kassen-Verein aus 
dem Vertvahrungsverhältnis obliegenden Pflichten stehen wir unseren Ge 
schäftsfreunden gegenüber ein. Auch die übrigen die Wertpapiere betreffenden 
Rechte unserer Kundschaft, z. B. hinsichtlich des Dividendenbezuges, der Aus 
übung von Bezugsrechten, der Vertretung der Aktien in der Generalversamm 
lung, der Verpfändbarkeit der Werte usw. bleiben unverändert bestehen. 
Für alle Wertpapiere, welche nicht den deutschen Stempel oder welche einen 
ausländischen Stempel tragen, für die nicht vollgezahlten Versicherungsaktien 
und für alle verlosbaren Wertpapiere verbleibt es bei dem bisherigen Zustand. 
Wir richten an unsere Kundschaft die Bitte, sich mit der Vereinigung ihrer 
bei unS ruhenden Wertpapiere im Sammeldepot der Bank des Berliner Kassen- 
Vereins einverstanden zu erklären, da die Beibehaltung des jetzigen Znstandes 
die Berechnung erhöhter Depotgebühren und Effektenkommissionsgebühren er 
forderlich machen würde." 
Ani 31. Dezember 1926 erstreckte sich dieser Verkehr auf 692 Effekten» 
gattungen'). Das Endziel bei Effekten, die völlig gleichartig snicht aus- 
In dem Aufsatz von Max Beseler, Der Effekten-Giroverkehr in 
Deutschland sin den Mitteilungen des Verbandes österreichischer Banken und
	        
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