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lösbar!) sind, ist: st ü ck e l o s e r V e r k e h r, und zwar nicht nur für den
lokalen, sondern auch für den i n t e r u r b a r n e n Effektenverkehr.
Im April 1927 gehörten dieser Arbeitsgemeinschaft an: der Berliner
Kassen-Verein, die Frankfurter Bank in Frankfurt a. M., der Kölner
Kassen-Verein, der Rheinisch-Westfälische Kassen-Verein (Essen), der
Dresdner Kassen-Verein und die Liquidationskasse in Hamburg (f. a. S. 452).
Liefert der Verkäufer die Effekten nicht, so muß ihn der Käufer zur
Erfüllung auffordern. Die Aufforderung darf mündlich oder schriftlich
innerhalb der ersten 24 Stunden, sie muß aber spätestens am achten
Börsentage nach dem Fälligkeitstage erfolgen.
Soll die Aufforderung das Recht zur Zwangsregulierung
(Exekution), d. h. zum Ankauf der betreffenden Effekten bei einem Dritten,
bzw. Verkauf an einen Dritten für Rechnung des säumigen Kontrahenten
oder zum Rücktritt begründen, so muß eine Frist zur Nachholung der
Erfüllung gesetzt und gleichzeitig eine Erklärung abgegeben werden, welches
von diesen beiden Rechten der nichtsäumige Teil für den Fall der Fruchtlosigkeit
seiner Aufforderung wählt. Die Frist zur Nachholung der Erfüllung
muß, falls die Aufforderung bis 12 Uhr mittags im Geschäftslokal
des säumigen Teils oder bis 1 Uhr an der Börse geschehen ist, bis
zum nächsten Börsentage mittags 12 Uhr, andernfalls bis zum zweitfolgenden
Börsentage mittags 12 Uhr, erstreckt werden.
r. Termingeschäfte.
a) Wirtschaftliche Bedeutung der Termingeschäfte.
Als Termingeschäfte bezeichnet man, im Gegensatz zu Kassageschäfien,
Geschäfte, deren Erfüllung — d. h. Lieferung der Stücke seitens des einen
und Zahlung des Kaufpreises seitens des anderen Kontrahenten — nicht
sofort geschieht, sondern erst an einem späteren Termin. An den deutschen
Börsen gilt als Erfüllungstermin das Ende des Monats, der Ultimo
weswegen diese Form von Geschäften vielfach auch als Ultimogeschäft bezeichnet
wird. An einigen ausländischen Börsen (London, Paris) findei
außerdem ein Handel psr nreckio (Mitte des Monats) statt.
Bankiers, 1926 Nr. 3) ist die bisher darüber erschienene Literatur zusammengestellt.
S. a. B. L e m a i t r e, Der Effekten-Lieferungsverkehr und das
Effekten-Giro-Depot. Stuttgart 1926.
*) Nur als „Übergang" haben wir auch einen Handel „per M edi o."