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eine erhebliche Erhöhung der Depot- und Efsektenkommissions-Gebühren unumgänglich
wird, wenn die gegenwärtige Handhabung des Verwahrungs- und
Lieferungsgeschäfts beibehalten wird. Um unserer Kundschaft diese Gebührenerhöhung
zu ersparen, beabsichtigen wir in Übereinstimmung mit den maßgeblichen
öffentlich-rechtlichen und den übrigen privatrechtlichen Kreditinstituten,
die Aktiendepots unserer Kundschaft, späterhin auch die sich hierfür eignenden
festverzinslichen Wertpapiere unserer Kundschaft, in einheitlichen Sammeldepots
bei der Bank des Berliner Kassen-Vereins zu vereinigen. Hierdurch
würde die Einzelverwahrung und bei An- und Verkäufen von Wertpapieren
die kostspielige Lieferung effektiver Stücke vermieden, und es würden Über-Weisungen
mittels des Effektenschecks an deren Stelle gesetzt werden. Der
Effektenverkehr würde sich damit stückelos abwickeln.
Bezüglich der in das Sammeldepot aufgenommenen Wertpapiere können
wir demzufolge in Zukunft nicht mehr die Verpflichtung übernehmen, einem
jeden unserer Geschäftsfreunde gerade diejenigen Nummern zur Verfügung zu
stellen, die er uns eingeliefert hat oder die wir für ihn angeschafft haben.
Eine Beeinträchtigung der Sicherheit ist für unsere Geschäftsfreunde hiermit
jedoch nicht verbunden; denn diese Wertpapiere werden mit der Vereinigung
im Sammeldepot des Kassen-Vereins nicht etwa unser Eigentum oder Eigentum
des Kassen-Vereins und haften daher auch nach wie vor nicht für unsere
Verbindlichkeiten oder etwa die des Kassen-Vereins. Vielmehr verbleibt das
Eigentum an den Wertpapieren jedem unserer Kunden, wenn auch nicht, wie
bisher, als Sondereigentum an den einzelnen Stücken selbst, sondern als Miteigentum
an der Gesamtheit der im Sammeldepot vereinigten Wertpapiere
ein und derselben Gattung. Für die Erfüllung der dem Kassen-Verein aus
dem Vertvahrungsverhältnis obliegenden Pflichten stehen wir unseren Geschäftsfreunden
gegenüber ein. Auch die übrigen die Wertpapiere betreffenden
Rechte unserer Kundschaft, z. B. hinsichtlich des Dividendenbezuges, der Ausübung
von Bezugsrechten, der Vertretung der Aktien in der Generalversammlung,
der Verpfändbarkeit der Werte usw. bleiben unverändert bestehen.
Für alle Wertpapiere, welche nicht den deutschen Stempel oder welche einen
ausländischen Stempel tragen, für die nicht vollgezahlten Versicherungsaktien
und für alle verlosbaren Wertpapiere verbleibt es bei dem bisherigen Zustand.
Wir richten an unsere Kundschaft die Bitte, sich mit der Vereinigung ihrer
bei unS ruhenden Wertpapiere im Sammeldepot der Bank des Berliner Kassen-Vereins
einverstanden zu erklären, da die Beibehaltung des jetzigen Znstandes
die Berechnung erhöhter Depotgebühren und Effektenkommissionsgebühren erforderlich
machen würde."
Ani 31. Dezember 1926 erstreckte sich dieser Verkehr auf 692 Effekten»
gattungen'). Das Endziel bei Effekten, die völlig gleichartig snicht aus-In
dem Aufsatz von Max Beseler, Der Effekten-Giroverkehr in
Deutschland sin den Mitteilungen des Verbandes österreichischer Banken und