Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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eine  erhebliche  Erhöhung  der  Depot-  und  Efsektenkommissions-Gebühren  unumgänglich ­
  wird,  wenn  die  gegenwärtige  Handhabung  des  Verwahrungs-  und
Lieferungsgeschäfts  beibehalten  wird.  Um  unserer  Kundschaft  diese  Gebührenerhöhung
  zu  ersparen,  beabsichtigen  wir  in  Übereinstimmung  mit  den  maßgeblichen ­
  öffentlich-rechtlichen  und  den  übrigen  privatrechtlichen  Kreditinstituten,
die  Aktiendepots  unserer  Kundschaft,  späterhin  auch  die  sich  hierfür  eignenden
festverzinslichen  Wertpapiere  unserer  Kundschaft,  in  einheitlichen  Sammeldepots ­
  bei  der  Bank  des  Berliner  Kassen-Vereins  zu  vereinigen.  Hierdurch
würde  die  Einzelverwahrung  und  bei  An-  und  Verkäufen  von  Wertpapieren
die  kostspielige  Lieferung  effektiver  Stücke  vermieden,  und  es  würden  Über-Weisungen
  mittels  des  Effektenschecks  an  deren  Stelle  gesetzt  werden.  Der
Effektenverkehr  würde  sich  damit  stückelos  abwickeln.
Bezüglich  der  in  das  Sammeldepot  aufgenommenen  Wertpapiere  können
wir  demzufolge  in  Zukunft  nicht  mehr  die  Verpflichtung  übernehmen,  einem
jeden  unserer  Geschäftsfreunde  gerade  diejenigen  Nummern  zur  Verfügung  zu
stellen,  die  er  uns  eingeliefert  hat  oder  die  wir  für  ihn  angeschafft  haben.
Eine  Beeinträchtigung  der  Sicherheit  ist  für  unsere  Geschäftsfreunde  hiermit
jedoch  nicht  verbunden;  denn  diese  Wertpapiere  werden  mit  der  Vereinigung
im  Sammeldepot  des  Kassen-Vereins  nicht  etwa  unser  Eigentum  oder  Eigentum ­
  des  Kassen-Vereins  und  haften  daher  auch  nach  wie  vor  nicht  für  unsere
Verbindlichkeiten  oder  etwa  die  des  Kassen-Vereins.  Vielmehr  verbleibt  das
Eigentum  an  den  Wertpapieren  jedem  unserer  Kunden,  wenn  auch  nicht,  wie
bisher,  als  Sondereigentum  an  den  einzelnen  Stücken  selbst,  sondern  als  Miteigentum ­
  an  der  Gesamtheit  der  im  Sammeldepot  vereinigten  Wertpapiere
ein  und  derselben  Gattung.  Für  die  Erfüllung  der  dem  Kassen-Verein  aus
dem  Vertvahrungsverhältnis  obliegenden  Pflichten  stehen  wir  unseren  Geschäftsfreunden ­
  gegenüber  ein.  Auch  die  übrigen  die  Wertpapiere  betreffenden
Rechte  unserer  Kundschaft,  z.  B.  hinsichtlich  des  Dividendenbezuges,  der  Ausübung ­
  von  Bezugsrechten,  der  Vertretung  der  Aktien  in  der  Generalversammlung, ­
  der  Verpfändbarkeit  der  Werte  usw.  bleiben  unverändert  bestehen.
Für  alle  Wertpapiere,  welche  nicht  den  deutschen  Stempel  oder  welche  einen
ausländischen  Stempel  tragen,  für  die  nicht  vollgezahlten  Versicherungsaktien
und  für  alle  verlosbaren  Wertpapiere  verbleibt  es  bei  dem  bisherigen  Zustand.
Wir  richten  an  unsere  Kundschaft  die  Bitte,  sich  mit  der  Vereinigung  ihrer
bei  unS  ruhenden  Wertpapiere  im  Sammeldepot  der  Bank  des  Berliner  Kassen-Vereins
  einverstanden  zu  erklären,  da  die  Beibehaltung  des  jetzigen  Znstandes
die  Berechnung  erhöhter  Depotgebühren  und  Effektenkommissionsgebühren  erforderlich ­
  machen  würde."
Ani  31.  Dezember  1926  erstreckte  sich  dieser  Verkehr  auf  692  Effekten»
gattungen').  Das  Endziel  bei  Effekten,  die  völlig  gleichartig  snicht  aus-In
  dem  Aufsatz  von  Max  Beseler,  Der  Effekten-Giroverkehr  in
Deutschland  sin  den  Mitteilungen  des  Verbandes  österreichischer  Banken  und
            
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