Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

der  gleiche  Endsaldo,  dann  stimmen,  wenn  sich  nicht  ein  Kompensationsfehler ­
  eingeschlichen,  die  Rechnungen.
Die  Regulierung  dieser  Ultimo-  sbzw.  Medio-)  Differenzen
erfolgt  ebenfalls  im  Wege  der  Skontriernng.  Auf  einem  Skontrobogen
hat  jedes  Mitglied  den  Endsaldo  seiner  Differenzen  mit  den  übrigen  Mitgliedern ­
  aus  sämtlichen  Effektengeschäften  einzutragen,  und  zwar  „zu
empfangen"  links,  „zu  zahlen"  rechts.  Beide  Seiten  sind  aufzurechnen,  bis
zum  Schluffe  zu  übertragen  und  mit  Angabe  des  Saldos  bei  der  Liquidationskasse
  einzureichen.
Die  Beträge,  die  die  Mitglieder  als  Endsaldo  zu  enipfangen  haben,
ziehen  sie  von  der  Liquidationskasse  durch  den  Kassenverein  ein;  die  Beträge, ­
  die  die  Mitglieder  per  Saldo  zu  entrichten  haben,  zieht  die  Liquidationskasse ­
  bei  ihnen  durch  den  Kassenverein  ein.
y)  Prolongation  von  Effekten  (Reportgeschäft).
Sind  die  Hoffnungen  des  Käufers  auf  Steigen  oder  die  des  Verkäufers
ans  Fallen  des  Kurses  bis  zu  dem  Tage,  an  dem  der  Käufer  die  Effekten
abzunehmen,  bzw.  der  Verkäufer  die  Effekten  zu  liefern  hat,  nicht  oder
nicht  in  dem  gewünschten  Maße  in  Erfüllung  gegangen,  so  erfolgt
häufig  nicht  eine  Realisierung,  d.  h.  eine  Ausgleichung  der  Engagements ­
  durch  Verkauf  oder  Kauf,  sondern  eine  Prolongation,
d.  h.  ein  Hinaus  schieben  des  Erfüllnngstermins  ans  den  nächsten  oder
(was  jedoch  selten  geschieht)  auf  einen  noch  späteren  Monat.  Wirtschaftlich
ist  das  Prolongationsgeschäft  ein  Darlehensgeschäft.
DasReportgeschäft.  Die  Prolongation  geschieht  meist  in  folgender ­
  Weise:  A  hat  Effekten  per  Ultimo  gekauft,  also  auf  ein  Steigen  der
Kurse  spekuliert  fHonssisr).  Seine  Erwartungen  find  nicht  in  Erfüllung
gegangen.  Er  hofft  aber,  daß  der  Kurs  des  betr.  Papiers  im  n  ä  ch  st  e  n
Monat  steigen  wird.  Da  er  jedoch  nicht  die  Mittel  besitzt,  die  gekauften
Wertpapiere  mit  eigenem  Gelde  abzunehmen,  so  „schiebt  er  sein
Engagement",  d.  h.  er  sucht  vor  dem  Erfüllungstage  durch  seinen
Bankier  oder  durch  einen  Makler  einen  Geldgeber,  der  die  Wertpapiere
für  ihn  abnimmt,  mit  der  Verpflichtung,  sie  am  nächstfolgenden  Ultimo
zum  gleichen  Kurse  wieder  zurückzuliefern.  Der  Haussespekulant  verkauft
gewissermaßen  —  so  konstruiert  man  juristisch  das  Geschäft  —  die  Stücke
per  Ultimo  des  laufenden  Monats  und  kauft  sie  per  Ultimo  des

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