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neuen Geschäften an, bis dieser dann tatsächlich das Gewonnene wieder
verloren hat.
Als bei der Börse-Enquete-Kommission (1892/3) vom Vorsitzenden die
Frage gestellt wurde: „Wird nicht die Form der Prämiengeschäfte vor
zugsweise von Spielern angewandt?", antwortete der als Sach
verständiger vernommene Dr. von Siemens, der damals Direktor der
Deutschen Bank war: „Darüber ist gar kein Zweifel! Die Frage ist nur,
ob Sie die Rasiermesser abschaffen wollen, weil sich unvernünftige
Menschen damit schneiden können." Die Prämiengeschäfte können, tvie
vieles andere wirtschaftlich Nützliche, auch Schaden anrichten. In vielen
Fällen handelt es sich bei Eingehen von Prämiengeschäften seitens Pri
vater lediglich um ein Spiel, das volkswirtschaftlich ohne Wert, ja
schädlich ist.
Die Grenze zwischen dem wirtschaftlich berechtigten und dem unberech
tigten, daher schädlichen Terminhandel ist schwer zu ziehen. Wer Termin
geschäfte eingeht, ist durch das Prämiengeschäft in der Lage, sein Risiko
zu begrenzen. Insbesondere trifft dies zu für Besitzer von Wert
papieren, die auf T ermin (Zeit) gehandelt werden — schließlich aber
auch für alle anderen Wertpapierbesitzer —, indem sie bei drohenden
ungünstigen Ereignissen ein Baisseengagement mit beschränktem
Risiko eingehen und dadurch einen Verlust, den sie an ihrem Wertpapier
besitz erleiden, durch einen Gewinn an einem Rückprämiengeschäft wett
machen.
Ein Abschluß von Prämiengeschäften kommt auch für diejenigen in
Betracht, die Waren nach dem Ausland verkaufen und infolgedessen zu
einer bestimmten, späteren Zeit den Gegenwert erhalten sollen, bzw. für
diejenigen, die Waren aus dem Ausland bezogen und zu einer verein
barten späteren Zeit den Gegenwert zu leisten haben. Gegen die dadurch
möglicherweise entstehenden K u r s v e r l u st e kann sich derjenige, der die
Zahlungen zu leisten hat, schützen, indem er durch ein Prämiengeschüft
ein F o r d e r u n g s r e ch t erwirbt. Derjenige, der Zahlungen zu emp
fangen hat, wird sein Risiko dadurch mindern, daß er durch das Prämien
geschäft ein Lieferungsrecht erwirbt.
Als Ersatz für die Fixgeschäfte, die größere Kapitalien erfordern und
unbegrenztes Risiko bieten, sind sie für diejenigen, die das Spekulieren
nicht lassen können, das kleinere Übel.