Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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neuen Geschäften an, bis dieser dann tatsächlich das Gewonnene wieder 
verloren hat. 
Als bei der Börse-Enquete-Kommission (1892/3) vom Vorsitzenden die 
Frage gestellt wurde: „Wird nicht die Form der Prämiengeschäfte vor 
zugsweise von Spielern angewandt?", antwortete der als Sach 
verständiger vernommene Dr. von Siemens, der damals Direktor der 
Deutschen Bank war: „Darüber ist gar kein Zweifel! Die Frage ist nur, 
ob Sie die Rasiermesser abschaffen wollen, weil sich unvernünftige 
Menschen damit schneiden können." Die Prämiengeschäfte können, tvie 
vieles andere wirtschaftlich Nützliche, auch Schaden anrichten. In vielen 
Fällen handelt es sich bei Eingehen von Prämiengeschäften seitens Pri 
vater lediglich um ein Spiel, das volkswirtschaftlich ohne Wert, ja 
schädlich ist. 
Die Grenze zwischen dem wirtschaftlich berechtigten und dem unberech 
tigten, daher schädlichen Terminhandel ist schwer zu ziehen. Wer Termin 
geschäfte eingeht, ist durch das Prämiengeschäft in der Lage, sein Risiko 
zu begrenzen. Insbesondere trifft dies zu für Besitzer von Wert 
papieren, die auf T ermin (Zeit) gehandelt werden — schließlich aber 
auch für alle anderen Wertpapierbesitzer —, indem sie bei drohenden 
ungünstigen Ereignissen ein Baisseengagement mit beschränktem 
Risiko eingehen und dadurch einen Verlust, den sie an ihrem Wertpapier 
besitz erleiden, durch einen Gewinn an einem Rückprämiengeschäft wett 
machen. 
Ein Abschluß von Prämiengeschäften kommt auch für diejenigen in 
Betracht, die Waren nach dem Ausland verkaufen und infolgedessen zu 
einer bestimmten, späteren Zeit den Gegenwert erhalten sollen, bzw. für 
diejenigen, die Waren aus dem Ausland bezogen und zu einer verein 
barten späteren Zeit den Gegenwert zu leisten haben. Gegen die dadurch 
möglicherweise entstehenden K u r s v e r l u st e kann sich derjenige, der die 
Zahlungen zu leisten hat, schützen, indem er durch ein Prämiengeschüft 
ein F o r d e r u n g s r e ch t erwirbt. Derjenige, der Zahlungen zu emp 
fangen hat, wird sein Risiko dadurch mindern, daß er durch das Prämien 
geschäft ein Lieferungsrecht erwirbt. 
Als Ersatz für die Fixgeschäfte, die größere Kapitalien erfordern und 
unbegrenztes Risiko bieten, sind sie für diejenigen, die das Spekulieren 
nicht lassen können, das kleinere Übel.
	        
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