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IV. münztechnisches.
J. Münzhoheit, Münzregal.
Wie wir gesehen haben, wurde zu allen Zeiten von den Staaten ,
großer Wert auf die Münzhoheit gelegt, d. h. auf das Recht, gesetz
liche Vorschriften über das Geldwesen ihres Landes zu erlassen, das
Münzwesen zu ordnen. Weiter machten sie für sich das M ü n z r e g a l
geltend, d. i. das ausschließliche Recht, Münzen zu prägen, bzw. unter
ihrer Kontrolle und Autorität prägen zu lassen.
Wie das Münzwesen sich in den einzelnen Staaten entwickelt hat, kann
hier nicht geschildert werden. Erwähnt sei nur, daß das Deutsche Reich
im Mittelalter sowohl des Münzregals wie der Münzhoheit verlustig
gegangen war. Nicht nur an die Reichsstände und an eine Anzahl welt
licher und geistlicher Fürsten, sondern auch an zahlreiche Privatpersonen
war beides gegen hohe Abfindungen übergegangen. Etwa 600 solcher
„Berechtigten" und ebensoviel^ Münzstätten konnte man in Deutsch
land am Ende des Mittelalters zählen. Da jeder Münzherr mög
lichst viel aus dem Münzregal Herauswirtschaften wollte, waren M ü n z -
umprägungen, die natürlich jedesmal mit einer M ü n z v e r -
schlechterung gleichbedeutend waren, nichts Seltenes. Ein großes h
Unheil wurde besonders während des Dreißigjährigen Krieges durch das
Beschneiden der Münzen, das „Kippen", angerichtet. Das Aussondern
von den vollwichtigen Münzen wurde „Wippen" genannt; daher die
Bezeichnung „Kipper" und „Wipper".
Teils durch Zusammenschluß mehrerer Staaten zu einem Münz-
verbände, teils durch alleiniges Vorgehen einzelner Staaten strebte
man danach, dieser Münzverwirrung Herr zu werden.
Durch den Wiener Münzvertrag vom 24. Januar 1857, den
letzten Münzvertrag, den die deutschen Bundesstaaten abgeschlossen haben,
wurde für Norddeutschland, für Süddeutschland und für Österreich-Ungarn
eine gemeinsame Münze geschaffen, die in diesen drei Gebieten als ge
setzliches Zahlungsmittel anerkannt wurde. Damit im Zusammenhang
wurde statt der bisherigen Mark das Z o l l p f u n d zu 500 g als
Münzgrundgewicht eingeführt. Zu einer vollen Münzeinheit
kam es aber immer noch nicht. Aus dem Pfund fein Silber wurden in t
Norddeutschland sTalerfußj: 30 Taler („XXX ein Pfund fein", mit ver-