Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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IV. münztechnisches. 
J. Münzhoheit, Münzregal. 
Wie wir gesehen haben, wurde zu allen Zeiten von den Staaten , 
großer Wert auf die Münzhoheit gelegt, d. h. auf das Recht, gesetz 
liche Vorschriften über das Geldwesen ihres Landes zu erlassen, das 
Münzwesen zu ordnen. Weiter machten sie für sich das M ü n z r e g a l 
geltend, d. i. das ausschließliche Recht, Münzen zu prägen, bzw. unter 
ihrer Kontrolle und Autorität prägen zu lassen. 
Wie das Münzwesen sich in den einzelnen Staaten entwickelt hat, kann 
hier nicht geschildert werden. Erwähnt sei nur, daß das Deutsche Reich 
im Mittelalter sowohl des Münzregals wie der Münzhoheit verlustig 
gegangen war. Nicht nur an die Reichsstände und an eine Anzahl welt 
licher und geistlicher Fürsten, sondern auch an zahlreiche Privatpersonen 
war beides gegen hohe Abfindungen übergegangen. Etwa 600 solcher 
„Berechtigten" und ebensoviel^ Münzstätten konnte man in Deutsch 
land am Ende des Mittelalters zählen. Da jeder Münzherr mög 
lichst viel aus dem Münzregal Herauswirtschaften wollte, waren M ü n z - 
umprägungen, die natürlich jedesmal mit einer M ü n z v e r - 
schlechterung gleichbedeutend waren, nichts Seltenes. Ein großes h 
Unheil wurde besonders während des Dreißigjährigen Krieges durch das 
Beschneiden der Münzen, das „Kippen", angerichtet. Das Aussondern 
von den vollwichtigen Münzen wurde „Wippen" genannt; daher die 
Bezeichnung „Kipper" und „Wipper". 
Teils durch Zusammenschluß mehrerer Staaten zu einem Münz- 
verbände, teils durch alleiniges Vorgehen einzelner Staaten strebte 
man danach, dieser Münzverwirrung Herr zu werden. 
Durch den Wiener Münzvertrag vom 24. Januar 1857, den 
letzten Münzvertrag, den die deutschen Bundesstaaten abgeschlossen haben, 
wurde für Norddeutschland, für Süddeutschland und für Österreich-Ungarn 
eine gemeinsame Münze geschaffen, die in diesen drei Gebieten als ge 
setzliches Zahlungsmittel anerkannt wurde. Damit im Zusammenhang 
wurde statt der bisherigen Mark das Z o l l p f u n d zu 500 g als 
Münzgrundgewicht eingeführt. Zu einer vollen Münzeinheit 
kam es aber immer noch nicht. Aus dem Pfund fein Silber wurden in t 
Norddeutschland sTalerfußj: 30 Taler („XXX ein Pfund fein", mit ver-
	        
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