Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Verhältnis  vom  Reichsminister  der  Finanzen  mit  Zustimmung  des  Reichsrats ­
  festzusetzen;  Gewicht  und  Gestalt  dieser  Münzen  werden  vom  Reichsminister
der  Finanzen  bestimmt.  Die  darüber  ergehenden  Anordnungen  sind  im  Reichsgesetzblatt ­
  bekannt  zu  machen.
In  England  beträgt  der  Feingehalt  der  Goldmünzen  11 / 12 ,  der  der
6iLmi4n3 7/40[ -/ 1000 ]f).
Gold  wurde  früher  in  England  nach  carats,  Silber  nach  pennyweights
(dwts.)  bestimmt.  Fein  Gold  ist  —  24  carats.  Münz-  (Standard)  Gold  ist  —
22  carats  ( 22 /24  —  11 /ia).  Das  carat  wird  wieder  in  4  grains,  jedes  grain  in
4  quarts  geteilt.  Fein  Silber  ist  —  240  dwts.  (1  Troypfund  ä  12  Unzen
[oz]  ä  20  dwts.).  Münz-  (Standard)  Silber  ist  —  222  dwts.  ( 222 / 2 4o  —  37 /4o)-5.
  Lehlergrenzen,  pasfiergewicht.
Da  es  sehr  große  Kosten  verursachen  würde,  die  Münzen  so  ausznprägen,
  daß  jede  einzelne  ganz  genau  den  gesetzlichen  Vorschriften  entspricht, ­
  so  lassen  alle  Staaten  kleine  Münzfehler  bei  der  Ausprägung
durchgehen.  Die  Münzgesetze  bestimmen  eine  Fehlergrenze  nach  oben
und  nach  unten  (R  e  m  e  d  i  u  m  oder  Toleranz).  Geldstücke,  die  bei  der
vorgeschriebenen  Prüfung  (A  d  j  u  st  i  e  r  u  n  g)  diese  Grenze  überschreiten,
gelangen  nicht  in  den  Verkehr,  sondern  werden  wieder  eingeschmolzen.  Die
sehr  ausgebildete  Münztechnik  gestattet  es,  diese  Grenzen  sehr  eng  zu  ziehen.
Das  deutsche  Münzgesetz  bestimmt  im  §  6:  „Das  Verfahren  bei  den
Ausprägungen  wird  vom  Reichsminister  der  Finanzen  mit  Zustimmung
des  Reichsrats  geregelt 2 ).  Es  soll  die  vollständige  Genauigkeit  der  Münzen
nach  Gehalt  und  Gewicht  sicherstellen.  Soweit  diese  Genauigkeit  bei  den
einzelnen  Stücken  nicht  inngehalten  werden  kann,  soll  die  Abweichung ­
  in  Mehr  oder  Weniger  bei  den  Goldmünzen  im
Gewichte  nicht  mehr  als  2 1 / 2  Tausendteile,  im  Feingehalt  nicht  mehr  als
2  Tausendteile  betragen."  Für  die  S  i  l  b  e  r  m  ü  n  z  e  n  sind  bisher  analoge
Bestimmungen  nicht  getroffen  worden.  Die  unvermeidlichen  Abweichungen
')  Als  Ende  1919  die  Silberpreise  rapide  gestiegen  waren  und  den  Schmelzpunkt ­
  überschritten  hatten,  nahmen  mehrere  Staaten,  um  eine  „Entsilberung" ­
  des  Zahlungsverkehrs  zu  verhüten,  eine  Herabsetzung  des
Feingehalts  ihrer  Silbermünzen  vor:  England  von  925 /iooo  auf  M hm,
die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  von  auf  800 /iooo,  Japan  von  800 /iooo
auf  72 %ooo.
2 )  Bisher  ist  eine  solche  Regelung  nicht  getroffen.
            
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