Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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wesentlich  höher  als  ihr  Metallwert.  Sie  sind  nicht  zu  verwechseln  mit
den  silbernen  Kurantmünzen  und  den  Silbermünzen,  die  ursprünglich
meist  vollwertig  ausgeprägt  worden  waren  und  erst  durch  den  Rückgang
des  Silberpreises  minderwertig  geworden  sind.
Wer  Notgeld  aus  jüngster  Zeit  s.  S.  93.
In  Deutschland  hätte  man  Anfang  der  siebziger  Jahre  bei  dem  damaligen
Wertverhältnis  zwischen  Silber  und  Gold  (15,5)  die  Markstücke  mit  einem
Silbergehalt  von  =  Vso  Pfund  ausprägen  müssen.  Mit  Rücksicht  auf  eine
etwa  eintretende  Preissteigerung  des  Silbers  prägte  man  aber  aus  1  Pfund
fein  Silber  lOÜ  anstatt  90  Markstücke  aus.
5.  Außerkurssetzung  von  Münzen.
§  14  des  deutschen  Münzgesetzes  vom  30.  August  1924  sagt:  „Der  Reichsminister
  der  Finanzen  ist  befugt,  mit  Zustimmung  des  Reichsrats,  einzuziehende ­
  Münzen  außer  Kurs  zu  setzen."
Münzen  außer  Kurs  setzen  bedeutet,  ihnen  die  Eigenschaft  nehmen,
als  gesetzliches  Zahlungsmittel  zu  dienen.  Bei  der  Anordnung  der  Außerkurssetzung ­
  wird  die  Einlösungsfrist  bestimmt.  In  Deutschland  beträgt  sie
2  Jahre.
In  Deutschland  wurden  z.  B.  die  österreichischen  Vereinstaler
vom  1.  Januar  1901  ab  außer  Kurs  gesetzt.  Seit  dem  1.  Oktober  1900  sind  die
halben  Kronen,  seit  dem  1.  Januar  1902  die  silbernen  Zwanzigpfennigstücke,  seit
dem  1.  Januar  1903  die  Zwanzigpfennigstücke  aus  Nickel,  seit  dem  1.  Oktober
1907  die  Taler,  seit  dem  1.  Oktober  1908  die  Jünfzigpfennigstücke  der  älteren
Geprägeformen  und  seit  1.  Januar  1918  die  Zweimarkstücke  nicht  mehr  gesetzliches ­
  Zahlungsmittel.  Durch  Verordnung  vom  13.  April  1920  wurden  alle
anderen  deutschen  Silber  münzen,  durch  das  Münzgesetz  vom  30.  August  1924
alle  auf  Grund  früherer  Gesetze  ausgeprägten  Reichsmünzen  aus  Nickel,  Aluminium, ­
  Eisen  und  Zink  außer  Kurs  gesetzt.
V.  Geldsurrogate.
Wie  aus  der  Naturalwirtschaft  die  G  e  l  d  w  i  r  t  s  ch  a  f  t,
so  hat  sich,  jedoch  nicht  in  derselben  Art,  aus  der  Geldwirtschaft  die
Kreditwirtschaft  entwickelt.  Auf  dieser  verkehrswirtschaftlichen
Entwicklungsstufe  bleibt  das  Geld  nach  wie  vor  P  r  e  i  s  m  e  s  s  e  r  ;  als
Tausch-  oder  Umlaufsmittel  wird  es  aber  durch  Kreditpapiere,
die  man  deshalb  Geldersatzmittel  sG  e  l  d  s  u  r  r  o  g  a  t  e)  nennt,  ersetzt.
Man  unterscheidet:
            
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