Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Auch  das  Reisebureau  der  Hamburg-Amerika-Linie  hatte  in  Verbindung ­
  mit  der  Diskonto-Gesellschaft  in  Berlin,  ebenso  wie  der  Norddeutsche
Lloyd,  solche  „Reiseschecks"  ausgegeben,  die  an  zahlreichen  Plätzen
der  Welt  zu  dem  auf  dem  Scheck  aufgedruckten  Betrage  in  der  Währung
des  betreffenden  Landes  gezahlt  wurden.
e)  Sorgfalt  beim  Scheckverkehr:
Aufbewahrung  und  Au  s  f  ü  l  l  u  n  g  d  er  Formulare,  Abtrennen ­
  der  Zahlenreihe.  Verrechnungsschecks.
Die  erste  Pflicht  des  Scheckkundeu,  ganz  gleichgültig,  ob  er  Kaufmann
oder  Privatperson  ist,  besteht  in  der  sorgfältigen  A  u  s  b  e  w  a  h  -
r  u  n  g  der  S  ch  e  ck  f  o  r  m  u  l  a  r  e.  Nach  dem  Scheckvertrage,  das  ist
dem  meist  formlos  abgeschlossenen  Abkommen  des  Kunden  mit  dem
Bankier,  hat  der  Kunde  alle  Folgen  und  Nachteile,  die  durch  abhanden
gekommene  oder  gestohlene  Scheckformulare  entstehen,  zu  tragen,  sofern
nicht  die  zur  Zahlung  beauftragte  Bank  von  dem  Verluste  rechtzeitig
benachrichtigt  wird,  um  die  Zahlung  an  den  unrechtmäßigen  Inhaber
verhindern  zu  können.  Trifft  die  Bank  ein  Mitverschulden,  so  wird  sie
sich  jedoch  nicht  aus  den  Scheckvertrag  berufen  dürfen.
Damit  Scheckfälschungen  durch  Erhöhung  des  Betrages  oder  andere
Abänderungen  des  Textes  nicht  vorgenommen  werden  können,  müssen
die  in  den  Schecksormularen  offen  gelassenen  Stellen  durch  Striche  ausgefüllt ­
  werden.  Ferner  soll  der  Aussteller  eines  Schecks  von  der  Zahlenreihe, ­
  die  sich  auf  der  rechten  Seite  des  Schecks  befindet  ssiehe  die  Beispiele ­
  S.  78  und  79),  diejenigen  Zahlen  abtrennen  oder  durchstreichen,
die  den  Betrag  des  Schecks  übersteigen.  Eine  Fälschung  ist  zwar  auch
dann  nicht  gänzlich  ausgeschlossen,  aber  doch  nur  in  gewissen  Grenzen
möglich.  Bei  Beispiel  A  dürfen  nur  die  Zahlen  500  und  1000  stehen
bleiben,  bei  Beispiel  B  ist  die  umrandete  Zahlenreihe  (500  000—20  000
einschließlich)  abzutrennen.  Der  Aussteller,  der  diese  Vorschrift  nicht  beachtet, ­
  geht  ein  Risiko  ein,  aber  auch,  wie  nachfolgende  Reichsgerichtsentscheidung ­
  zeigt,  die  bezogene  Bank,  die  der  Zahlenreihe  vor  der  Auszahlung ­
  des  Schecks  keine  Beachtung  schenkt.
Eine  Berliner  Bank,  die  mit  dem  Ingenieur  R.  in  Scheckverkehr  stand,  hat
einen  von  R.  auf  sie  gezogenen  Scheck  eingelöst,  der  bei  der  Vorlegung  über
11  000  M  lautete.  Mit  diesem  Betrage  hat  sie  das  N.sche  Konto  belastet.  R.
            
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