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11,1. Das arbeitslose Einkommen
während sie das Zinseneinkommen der Vermögensbildung zuführen
und es somit der Aufgabe widmen, für die es recht eigentlich bestimmt
ist, um so weniger wird sich unter sozialen Gesichtspunkten
gegen die Existenz des arbeitslosen Einkommens einwenden lassen.
Cassel selbst hat diesen Gedanken schon in einer älteren Schrift
einmal sehr treffend folgendermaßen formuliert: „Man könnte es
als eine ideale Pflicht der Gesellschaftsklassen, die in der Hauptsache
das Zinseinkommen beziehen, also der höheren Linkommensklassen,
bezeichnen, im ganzen eine entsprechende Summe zum Ankauf von
neuem Kapital zu verwenden. Tun sie das, dann erfüllen die Privatkapitalisten
ihr Amt zu denselben Bedingungen, wie die sozialistische
Gesellschaft es tun würde, der Zinsfuß ist derselbe, wie er bei sozialistischer
Drganisation der Volkswirtschaft sein würde. Dann würde
auch die strengste Kritik im beziehen eines Zinseinkomniens keine
Spur von Ausbeutung der ärmeren Klaffen entdecken können."
Selbstverständlich kann dieser Grundsatz aber nur für die Klasse
der Rentenbezieher im ganzen gelten, wie auch von Cassel ausdrücklich
betont wird. Im einzelnen können zahllose Fälle vorkommen,
in denen selbst der strengste Moralist nichts dagegen wird einwenden
können, wenn das arbeitslose Einkommen für die persönliche Konsumtion
in Anspruch genommen wird, so, wenn etwa die Zinsen des
Vermögens oder unter Umständen auch dieses selbst dazu dienen, den
Kindern eine bessere Ausbildung zu schaffen. Schlimm stünde es
für die heutige Gesellschaft nur, wenn die Kapitalisten etwa allgemein
dem Beispiel eines bekannten französischen Sozialistenführers
folgten, der, als ihm eine größere Erbschaft zugefallen war, im
Banne der sozialistischen Theorie befangen, mit dem ererbten vermögen
nichts Besseres tun zu können glaubte, als es in einigen
Jahren aufzuzehren und sich dann das Leben zu nehmen, um nicht
dauernd ein Mitschuldiger am System des Kapitalismus und dem
von diesem der Arbeit abgepreßten Tribut zu sein. Das ist gerade
das Gegenteil von dem, was auch soziale Rücksichten von uns eigentlich
fordern. Vas Wohl der Gesellschaft macht den Kapitalbesitzern