Full text : Kapitalismus und Sozialismus

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II,  1.  Das  arbeitslose  Einkommen

strebt,  da  er  doch  längst  genug  hat,  so  sind  das  ebensoviel  Zeugnisse ­
  dafür,  daß  der  Unternehmerstand  sein  Lebensziel  nicht  in  verschwenderischem ­
  Luxus,  sondern  in  der  Arbeit  am  Ausbau  seiner
Unternehmungen  und  in  der  fortgesetzten  Vermögensbildung  erblickt.
Damit  entfällt  aber  auch  der  Anlatz  zu  Besorgnissen  nach  der  Richtung, ­
  datz  durch  den  privaten  Bezug  des  Rapitalzinses  die  Gesamtheit ­
  des  Volkes  geschädigt  werde.  Läßt  sich  doch  zeigen,  datz  bei
der  Stärke  der  jährlichen  Bevölkerungszunahme,  wie  wir  sie  in
Deutschland  vor  dem  Rriege  gehabt  haben,  auch  in  einem  sozialistischen ­
  Gemeinwesen  der  Zins  nicht  wesentlich  niedriger  sein  könnte,
als  er  tatsächlich  damals  war,  wenn  durch  ihn  die  Mittel  für  die
dem  Bevölkerungswachstum  entsprechende  Erweiterung  des  Wirtschastslebens
  aufgebracht  werden  sollen. 22 )
Wenn  die  Gesellschaft  im  ganzen  durch  das  arbeitslose  Einkommen
nicht  geschädigt  wird,  liegt  dann  aber  um  der  einzelnen  Fälle  willen, ­
  in  denen  das  arbeitslose  Einkommen  zu  einem  müßigen  und  verschwenderischen ­
  Leben  gemißbraucht  wird,  ein  genügender  Grund
vor,  die  Forderung  zu  erheben,  daß  durch  eine  Neuorganisation
der  Gesellschaft  auf  sozialistischer  Grundlage  überhaupt  jede  Möglichkeit ­
  des  Bezugs  von  arbeitslosem  Einkommen  beseitigt  werden
müsse?  Zwischen  der  Forderung  und  ihrem  Anlaß  würde  in  diesem
Falle  ein  so  krasses  Mißverhältnis  bestehen,  daß  nur  ausgesprochener ­
  Doktrinarismus  noch  an  ihr  festhalten  könnte.  Zur  Rritik  dieses
doktrinären  Standpunktes  hat  A.  Voigt  einmal  treffend  bemerkt:
.Es  wäre  geradezu  ein  Unglück  für  die  Gesellschaft,  wenn  es
nicht  auch  eine  Anzahl  von  Menschen  gäbe,  welche  nicht  durch  die
Rot  zur  Arbeit  gezwungen  sind,  sondern  frei  ihre  Arbeit  wählen
und  in  den  Dienst  der  Allgemeinheit  stellen  können.  Nicht  alle  freilich ­
  sind  so  nützlich,  wie  sie  sein  könnten,  und  manche  der  heute  unter
das  Joch  der  Arbeit  Gebeugten  würden  vielleicht  einen  besseren  Gebrauch ­
  von  ihrer  Arbeitsfreiheit  machen.  —  Aber  sollen  wir  darum

22)  vgl.  Cassel,  Das  Recht  auf  den  vollen  Arbeitsertrag,  7900,  2.127ff-
            
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