Aktiengesellschaft und öffentliche Unternehmung
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tation für ihn hat fehlen taffen, nicht entfernt auch auf alle diejenigen
Gebiete sich auszubreiten gesucht hat, auf denen die Aktiengesellschaft
schon seit langem mit gutem wirtschaftlichem Erfolge
angewendet wird. Man braucht dabei nur etwa an solche Gebiete
wie das Hüttenwesen und die Metallverarbeitung, die Maschinenfabrikation,
die Spinnerei, die Bierbrauerei, die Zuckersabrikation
oder auch an das große Gebiet der chemischen Industrie usw. zu denken.
Auf allen diesen und noch auf manchen anderen Gebieten haben
wir in allen modernen Industriestaaten gegenwärtig schon
Dutzende oder gar Hunderte von gut rentierenden Aktiengesellschaften,
aber es ist nichts davon bekannt geworden, daß Staat oder Gemeinde
irgendwo daran dächten, diese Gebiete nun auch für die
öffentliche Unternehmung mit Beschlag zu belegen. Sollte das wirklich
nur an der Kurzsichtigkeit der Regierungen und Stadtverwaltungen
liegen, nur daran, daß sie bisher übersehen haben, daß
hier noch ein großes Gebiet vorliegt, das für die öffentliche Unternehmung
ebenso geeignet ist wie die von ihr schon besetzten Gebiete?
Mit Recht wird man in diesem Tun oder richtiger Unterlassen
der öffentlichen Gewalten vielmehr eine Anerkennung der
Tatsache erblicken müssen, daß für die Ausdehnung der 'öffentlichen
Unternehmung auf ein neues Gebiet ganz andere Umstände entscheidend
sind, als nur der, ob die Aktiengesellschaft mit ihrer Beamtenverwaltung
auf diesem Gebiet sich schon bewährt hat. Die
Anschauung, die jedes Gebiet, auf dem die Aktienunternehmung
stärker vertreten ist, sofort auch als reif für die öffentliche Unternehmung
ansieht, zeugt von einer sehr unzulänglichen Kenntnis der
Bedingungen, unter denen sich einerseits die Leamtenverwaltung
bei Aktiengesellschaften und andererseits die Beamtenverwaltung
bei Staatsbetrieben vollzieht, wer diese beiden Dinge ohne weiteres
gleichsetzen will, der argumentiert mehr aus dem Klang der Worte
als aus wirklicher Kenntnis der Verhältnisse heraus.
Einzelne Nationalökonomen gehen aber sogar so weit, die öffentliche
Unternehmung der privaten in Form der Aktiengesellschaft nicht
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