VI. Deutsche Diesseitsreligion .»
wird, wenn „Ich““ nicht mehr bin, ruhig entgegensehen können.
Die unbekannte Macht, die es ins Leben hineingestellt hat, und die
ihm die Aufgabe zuwies, als ein dienendes Glied im Organismus
des deutschen Staates für die Zwecke der Menschheit zu wirken,
wird wissen, was sie damit beabsichtigt hat. Und das Ich, das
seinem Staat ein Menschenleben lang pflichttreu gedient hat, darf
die Überzeugung mit ins Grab nehmen: in meinem Staate leb’
ich weiter.
Wem dieser Glaube an den Zweck des eigenen Daseins nicht ge-
nügt — nun, der mag sich von einer der christlichen oder von
welcher Kirche sonst weiterführen lassen, wenn er kann. Wohl ge-
merkt: in Freiheit kann, ohne die Nachhilfe staatlichen Drucks oder
staatlicher „Zugeständnisse“. Der Staat, der in mir ist, von dem
Ich ein mitverantwortlicher Teil bin, hat kein Recht, mir irgend-
eine Jenseits-Religion oder gar ihre kirchliche Lebensform aufzu-
nötigen oder auch nur anzubieten. Der Staat ist konfessionslos,
ihm fehlt die sittliche Berechtigung, Religionsunterricht zu erteilen
oder unter seiner Aufsicht erteilen zu lassen.
Der Glaube an den Staat, als Grundlage des sittlichen Ver-
haltens und der ganzen Einstellung des Massenteilchens Ich, ist auch
in neuerer Zeit keineswegs ohne Beispiel. Andere Völker haben seine
Forderungen längst erfüllt ~ nur wir Deutschen sind damit im
Rückstand. Andere Völker leben dieser Forderung so selbstverständlich
nach, daß sie es nicht nötig haben, überhaupt noch davon zu reden
~ und daß sie es als unangenehm empfinden, wenn wir Deutschen,
um den schwersten Mängeln unseres staatlichen Daseins abzuhelfen,
leider nur zu deutlich davon reden müssen.
Wir brauchen nicht so weit zu gehen, wie der Engländer, der
zutiefst davon überzeugt ist, daß die Absichten der göttlichen Vor-
sehung und von „His Majesty's Government” stets in höchst
erfreulicher Weise miteinander übereinstimmen. Wir empfinden es
mit Recht als überhebliche Scheinheiligkeit, wenn der Engländer
in allem, was dem britischen Reiche wohl bekommen soll, „„den
Finger Gottes““ zu erblicken geneigt ist. Wir haben uns mit Recht
empört über die gewissenlosen Methoden britischer Greuelpropa-
ganda, die uns der Gotteslästerung anklagte, weil wir – die Be-
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