Full text: Kapitalismus und Sozialismus

Mangel an Disziplin in der Produktivgenossenschaft 55 
sicht auf ihre Leistungen doch ein dauerndes Anrecht auf Zugehörigkeit zu 
der Genossenschaft besitzen." 
hiermit wird ohne Zweifel der wunde Punkt in der Verfassung 
der produktivgenossenschaft richtig bloßgelegt. Mangel an Disziplin 
in einem Großbetrieb ist aber nicht nur etwas, was für den Leiter des 
Betriebs persönlich unangenehm ist, es ergeben sich daraus auch 
schwerwiegende wirtschaftliche Folgen. Wie ein Heer, in oem keine 
Disziplin herrscht, für den Rampf nicht mehr zu gebrauchen ist 
und vor der kleinsten, aber noch gut disziplinierten Truppe zurück 
weichen wird, so ist auch, um den wirtschaftlichen Wettkampf sieg 
reich zu bestehen, Disziplin unentbehrlich.w) hieran fehlt es aber re 
gelmäßig in der Produktivgenossenschaft. Und überhaupt bringt es 
die Verfassung der produktivgenossenschaft mit sich, daß ihre kauf 
männische Leitung nicht so beweglich, rührig und schlagfertig sein 
kann wie die einer Unternehmung. In der Genossenschaft haben 
Zu viele mitzusprechen, infolgedessen kann sich ihre Leitung nicht 
sa frei bewegen wie die einer Unternehmung. Die Zahl der Produktiv 
genossenschaften, die infolge dieser Mängel zusammengebrochen sind, 
'st überaus groß. lindere haben sich nur dadurch am Leben er 
halten können, daß sie die Produktion für den freien Markt auf 
gaben und bei den Konsumvereinen einen Unterschlupf suchten, also 
10) Sogar ein Mann wie Lenin ist jetzt, durch bittere Erfahrungen über 
den Rückgang der Arbeitsleistung in den sozialisierten Betrieben der russi 
schen Sowjet-Republik belehrt, zu der Einsicht gekommen, daß „jede maschi 
nelle Großindustrie die bedingungslose und strengste Einheit des Willens" 
und „widerspruchslose Unterordnung der Massen unter den einheitlichen 
Zillen der Leiter des Arbeitsprozesses" ersordert. (Die nächsten Aufgaben 
der Sowjetmacht S. 43/44.) Er lehnt daher die willkürlichen Eingriffe des 
»lkteetingdemokratismus der arbeitenden Massen" in die Betriebsverhältnisse 
ab und fordert sogar, daß jeder Arbeiter, der gegen die Arbeitsordnung 
rines Betriebes verstößt, vor Gericht zu stellen und erbarmungslos zu be 
grasen ist (ebenda S. 40). Sollte übrigens im vergleich mit dem hier vor 
geschlagenen Strafspstem die Strase der Entlassung, die heute den Arbeiter 
^sft, der sich der Fabrikdisziplin dauernd nicht fügen will, nicht doch die 
wildere Form der Bestrafung sein?
	        
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