Full text: Kapitalismus und Sozialismus

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I, 4. Der Sozialismus 
so wird ihm gar nichts anderes übrigbleiben, als in die Freiheit 
des Konsums oder in die Freiheit der Arbeit, wahrscheinlich aber 
in beide, tiefe Eingriffe zu machen. Die Aufrechterhaltung der vom 
Kollektivismus zur gerechten Entlohnung aller Arbeitsarten auf 
gestellten Skala ist auf jeden Fall mit der Freiheit des Konsums 
und der Freiheit der Arbeit auf die Dauer unvereinbar?!-) Vieser 
Satz ist ebenso sicher und zwingend wie der mathematische Satz, 
daß die Summe der Winkel in einem Dreieck nicht größer als 180° 
sein kann, und daß daher, wenn die Größe zweier Winkel ge 
geben ist, damit auch schon über die Größe des dritten bestimmt ist. 
So gern die Leiter des kollektivistischen Staats vielleicht auch an 
der freien Bedarfsbildung festhalten möchten, so wird ihnen unter 
diesen Umständen bald keine Wahl mehr bleiben. Die Unmöglich 
keit, die Linkommensordnung der kollektivistischen Gesellschaft sonst 
durchzuführen, und ebenso die Gefahr des Eintritts von Massen 
arbeitslosigkeit, die mit jedem System freier Bedarfsdeckung untrenn 
bar verknüpft bleibt, wird gebieterisch zu Eingriffen in die Frei 
heit des Konsums und notgedrungen weiter auch in die Freiheit 
der Arbeit drängen. 
weiter aber wird dem kollektivistischen Staat kaum das Schicksal 
erspart bleiben, daß auch seine Linkommensordnung selbst Anfech 
tungen erfährt und sich auf die Dauer nicht behaupten kann, weil 
sie den Forderungen der sozialen Gerechtigkeit sehr bald als nicht 
mehr entsprechend empfunden werden wird. Diese Linkommens 
ordnung kann, wie richtig bemerkt worden ist, ihre Abstammung 
aus der liberalen Gedankenwelt nicht verleugnen; der mit sozialem 
Stilgefühl Ausgestattete wird sie sofort empsinden. Aus der Ge 
dankenwelt des eigentlichen Sozialismus werden sich daher sehr bald 
folgende Zweifel und Fragen gegen sie erheben, die hasbach vor 
trefflich formuliert hat"): „wer wertvollere Arbeit verrichtet, soll 
15) Den genaueren Nachweis hierfür siehe bei Tasfel, Das Recht auf 
den vollen Arbeitsertrag, 190V, §. 60/61. 
16) w. Dasbach, Die moderne Demokratie, 1912, S. 379.
	        
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