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Die südrussische Eisenindustrie während der Revolution.
ausschüsse wurden indessen den Arbeitern ihre Löhne in vollem
Umfange weiter bezahlt. Fehlten den Werken die nötigen Mittel,
so zahlte der Ausschuß der Arbeiterräte des betreffenden Bezirkes
aus Regierungsgeldern.
Es kam der letzte Abschnitt, die Zeit der „Nationalisierung“
der Werke. Die Petersburger Regierung der Volksbeauftragten hatte
die Arbeiter aufgefordert, die Leitung der Werke nunmehr selbst
in die Hand zu nehmen. Allgemeine Arbeiterversammlungen be
schlossen demnach auf jedem Werke und in jeder Fabrik die „Natio
nalisierung“. Aber in den meisten Fällen fanden sich nicht die Leute,
den Beschluß durohzuführen. Auf manchen Werken herrschte der
Überwachungsausschuß neben der früheren Werksleitung weher. Auf
anderen wurden Arbeiter zu Mitgliedern des Aufsichtsrates ernannt,
ohne indessen irgendwelchen Einfluß gewinnen zu können. Nur da,
wo die Petersburger Regierung besondere Beauftragte hinsandte,
wurde die Enteignung durchgeführt.
Das Abschiedsgeschenk der Bolschewiki-Regierung war der „Kol-
lektivvertrag“. Nach monatelangen Verhandlungen zwischen dem
allrussischen Verbände der Metallarbeiter und dem Verbände der
Industriellen wurde er in Petersburg am 16. März 1918 unter dem
Drucke der Regierung unterschrieben. Er sollte rückwirkende Kraft
ab 1. Februar 1918 haben, aber in Wirklichkeit erfolgte wohl nur
von wenigen Unternehmungen eine Nachzahlung für die ersten Monate
des Jahres 1918, weil mittlerweile infolge des geringen Güterverkehrs
die Bestände der Fertigerzeugnisse auf den Werken sich anhäuften
und die Werke — da auch die Mittel der Banken erschöpft waren —
nicht einmal die Möglichkeit hatten, ihren laufenden Verpflichtungen
nachzukommen.
Der Kollektivvertrag bestimmte Annahme und Entlassung der
Arbeiter durch die Berufsverbände. Er teilte die Arbeiter in ver
schiedene Arbeitsgruppen ein und setzte die Arbeitslöhne so fest,
daß die früher entsprechend höhere Bezahlung des gelernten Arbeiters
an verantwortlicher Stelle gegenüber dem ungelernten Arbeiter nicht
mehr bestehen blieb. Erhielt früher der erste Walzer oder Maschinist
den vier- oder fünffachen Lohn eines Tagelöhners, so war jetzt der
höchste Lohn eines gelernten Arbeiters auf den doppelten Verdienst
des Tagelöhners festgelegt. Große Gruppen von Arbeitern waren
mit diesem Ausgleich unzufrieden. Auch daß jede Arbeit in einzelnen
Gruppen gleichartig behandelt wurde, rief Unzufriedenheit hervor.
•Die Anstellung von Arbeitern durch die Ältesten-Ausschüsse führte
bald zu einer Übervölkerung der Werke. Unternehmungen, die vor
der Revolution 80 Beamte und 2000 Arbeiter hatten, wiesen im
April 1918 einen Bestand von 500 Beamten und 5400 Arbeitern