Full text: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Die Sicherung der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit. 
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see und dem Schwarzen Meere (D Art. 321—-326) den wirtschaftlichen 
Lebensinteressen Belgiens und der neuen Staaten des europäischen 
Ostens dienen. 
Auch im Frieden von St. Germain haben einzelne Folgerungen 
aus dem Ansprüche auf Sicherung der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit 
Anerkennung gefunden. Nach der Note der AAM vom 16. Juni 1919 
soll insbesondere die Freiheit der Verkehrswege und des Durchgangs 
verkehrs von und nach den jungen, rings eingeschlossenen Staaten sicher 
gestellt werden, die ohne Garantie die politische Unabhängigkeit nur ge 
wonnen hätten, um wieder unter die wirtschaftliche Vorherrschaft Deutsch 
lands zu geraten. So begründet sogar der Text des Vertrages das tschecho 
slowakische Balmdurchzugsrecht durch österreichisches Gebiet mit der 
„Wichtigkeit, die der freie Verkehr mit der Adria für den tschecho 
slowakischen Staat hat“ (0 Art. 322); so wird Österreich der freie Zugang 
zum Adriatischen Meer zugestanden (ö Art. 311); so muß Österreich auf 
Ersuchen des tschecho-slowakischen Staates direkte Fernsprech- und 
Fernschreiblinien über sein Gebiet „mit Rücksicht auf die geographische 
Lage des tschecho-slowakischen Staates“ einrichten und erhalten (ö Art. 327). 
b) Die Sicherung des wirtschaftlichen Zuganges. 
Die Botschaft Wilsons an den Kongreß vom 8. Januar 1918 
forderte im Punkte 13 für jedes Volk einen freien und gesicherten Zu 
gang zum Meere. Seine Ansprache an den Senat vom 22. Januar 1917 
hatte diese Forderungen näher dahin ausgeführt, daß jedem Volke ein 
direkter Zugang zu den großen Verkehrsstraßen des Meeres zugebilligt 
werden solle; wenn dies nicht durch Abtretung von Territorien geschehen 
könne, so solle es durch Neutralisierung direkter Wegerechte 
unter der allgemeinen Friedenswirtschaft bestehen. Bei gerechten Ver 
einbarungen dürfte kein Volk vom freien Zutritt zu den offenen Straßen 
des Welthandels ausgeschlossen bleiben. 
In diesen Erklärungen ist bereits ein Fingerzeig für die Art der Ver 
wirklichung des Anspruches auf wirtschaftlichen Zugang zum Meere und 
zu den Handelssstraßen enthalten. Die Sicherung der wirtschaftlichen 
Lebensfähigkeit einer Volkswirtschaft muß unter tunlichster Schonung 
der Interessen der anderen Volkswirtschaften erfolgen. Daraus ergibt 
sich die Forderung, daß die Wahl des einzelnen Mittels zur Befriedigung 
des Anspruches in einer die andere Volkswirtschaft am wenigsten 
belastenden Weise, kurz im Sinne des kleinsten Übels für 
diese erfolgen muß. Die Friedensschlüsse von Versailles und St. Germain 
haben hierfür das Wegereoht, die Neutralisierung und die Gebietsab 
tretung in Aussicht genommen, ohne daß überall das kleinste Übel für 
die dienende Volkswirtschaft gewählt wurde. 
Als die umfassendste, aber auch schwerwiegendste Art der Sicherung
	        
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