Die Sicherung der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit.
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Ostrauer Bergwerksbezirk zur allgemeinen Sicherung des
Kohlenerträgnisses für jene Länder, die bisher deren natürliche und an
gestammte Verbraucher waren, unter Oberaufsicht der alliierten und
assoziierten Hauptmächte zu neutralisieren, nicht angenommen worden
(Bericht der deutsch-österreichischen Friedensdelegation 1, 123).
Die Friedensschlüsse haben mehrfach Wegerechte zur Siche
rung einzelner Volkswirtschaften geschaffen.
Italien erhält das Recht, innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren
den Bau oder die Ausgestaltung der neuen Alpenbahnen über den Rescheu-
scheideck und den Predilpaß auf österreichischem Gebiete zu verlangen.
Die Kosten sollen von Italien vorgestreckt werden, wenn Österreich nicht
beabsichtigen sollte, diese Arbeiten selbst zu bezahlen. Dann hat ein
vom Rate des Völkerbundes zu bestimmender Schiedsrichter nach Ablauf
einer vom Rate des Völkerbundes festgesetzten Frist den Teil der Kosten
zu bestimmen, die wegen der Ertragsteigerung des österreichischen Bahn-
netzes Italien zu vergüten sind. Österreich wird auferlegt, au Italien
unentgeltlich die Pläne samt Zugehör für den Bau bestimmter Eisenbahn
linien in den abgetretenen Gebieten auszufolgen (ö Art. 321).
Deutschland erhält ein Wegerecht für den Verkehr zwischen
Ostpreußen und dem übrigen Deutschland, einschließlich des Fern-
schreib- und Fernsprechverkehrs, durch das polnische Gebiet, einschließ
lich dessen Gewässer. Die Personen, Waren, Schiffe, Kähne, Waggons
und Postsendungen im Durchgang zwischen Ostpreußen und dem übrigen
Deutschland werden in bezug auf Erleichterungen und Beschränkungen
und alle anderen Angelegenheiten zum mindesten ebenso günstig zu be
handeln sein, wie die entsprechenden Transporte von polnischer Nationali
tät, Herkunft, Einfuhr, Eignerschaft oder einer Ausgangsstation, die ent
weder polnisch ist oder günstigere Behandlungen genießt, als Polen sie
bietet. Die Durchfuhr wird von allen Zoll- oder anderen ähnlichen Ge
bühren befreit (D Art. 89).
In den vorgesehenen Abkommen zwischen Deutschland und Polen,
dessen Wortlaut bei Meinungsverschiedenheiten der Rat des Völker
bundes bestimmt, soll einerseits Deutschland vollständige und an
gemessene Erleichterungen für den Eisenbahn-, Telegraphen- und Tele
phonverkehr zwischen Ostpreußen und dem übrigen Deutschland
durch das polnische Gebiet und anderseits P o 1 e n die gleichen Verkehrs
möglichkeiten mit der freien Stadt Danzig durch das etwa (d. h. nach
dem Ergebnisse der Volksabstimmung) auf dem rechten Weichselufer
liegende deutsche Gebiet erhalten (D Art. 98).
Der tschecho-slowakische Staat erhält für 99 Jahre das
Pachtrecht von Geländen in Hamburg und Stettin, die unter die
allgemeine Ordnung der Freizonen gestellt und dem direkten Durch
gangsverkehre von Waren von und nach Deutschland oder der Tscheche-