Contents: Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten

149 
ist aber nur in bedingtem Maß zutreffend. Auch in 
Colorado Springs ist beweiskräftig festgestellt, daß, wer 
trinken will, dort mehr trinken kann und — muß, als ihm 
bekömmlich und zuträglich ist. Die gesetzlichen Bestim 
mungen der Stadtbehörde lauten auszugsweise wie folgt: 
„Der Stadtrat („City Council“) ist befugt, jedem ordent 
lichen Apotheker und Drogisten die Erlaubnis zum Verkauf 
geistiger Getränke in geschlossenen Gefäßen — nicht 
weniger als ein Quart auf einmal — zu erteilen, und zwar 
ausschließlich für medizinische, mechanische und chemische 
Zwecke, an jedem Tage der Woche, mit Ausnahme des 
Sonntags. Es dürfen Quantitäten unter einem Quart an 
jedem Tage der Woche für ärztliche Zwecke verkauft 
werden, aber nur auf Vorschrift eines ordentlichen prak 
tischen Arztes.“ 
Ganz abgesehen davon, daß in den Klubs Bier und 
Wein den Mitgliedern nach Belieben kredenzt werden, wird 
die Kontrolle, ob „medizinische, mechanische und chemische 
Zwecke“ vorliegen, vollständig unzureichend geübt. Aber es 
darf nicht weniger als „ein Quart“ sein! Das ist vom Ge 
schäftsstandpunkt aus die Hauptsache. Selbst der Arbeiter 
wird Gelegenheit haben, statt eines unerhältlichen Glases 
mindestens ein Quart unter irgend einem Vorwand zu er 
stehen und davon zu trinken — sogar am Sonntag, wenn er 
sich den Vorrat an Wochentagen sichert. In den Räumen 
des sehr vornehm und elegant gehaltenen „Anders Hotel“ 
in Colorado Springs ist, um den gesetzlichen Bestimmungen 
nach außen hin anscheinend gerecht zu werden, zugleich 
eine Apotheke eingerichtet, die die Firma „Anders Pharmacy 
Co.“ trägt. Die Weinkarte, die in dem Restaurant ausliegt, 
ist durch die folgenden Worte eingeleitet: „Die »Anders Phar 
macy Co.« verkauft, gemäß den Verordnungen dieser Stadt, 
Weine und Liköre in Mengen von nicht weniger als einem
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.