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ist aber nur in bedingtem Maß zutreffend. Auch in
Colorado Springs ist beweiskräftig festgestellt, daß, wer
trinken will, dort mehr trinken kann und — muß, als ihm
bekömmlich und zuträglich ist. Die gesetzlichen Bestim
mungen der Stadtbehörde lauten auszugsweise wie folgt:
„Der Stadtrat („City Council“) ist befugt, jedem ordent
lichen Apotheker und Drogisten die Erlaubnis zum Verkauf
geistiger Getränke in geschlossenen Gefäßen — nicht
weniger als ein Quart auf einmal — zu erteilen, und zwar
ausschließlich für medizinische, mechanische und chemische
Zwecke, an jedem Tage der Woche, mit Ausnahme des
Sonntags. Es dürfen Quantitäten unter einem Quart an
jedem Tage der Woche für ärztliche Zwecke verkauft
werden, aber nur auf Vorschrift eines ordentlichen prak
tischen Arztes.“
Ganz abgesehen davon, daß in den Klubs Bier und
Wein den Mitgliedern nach Belieben kredenzt werden, wird
die Kontrolle, ob „medizinische, mechanische und chemische
Zwecke“ vorliegen, vollständig unzureichend geübt. Aber es
darf nicht weniger als „ein Quart“ sein! Das ist vom Ge
schäftsstandpunkt aus die Hauptsache. Selbst der Arbeiter
wird Gelegenheit haben, statt eines unerhältlichen Glases
mindestens ein Quart unter irgend einem Vorwand zu er
stehen und davon zu trinken — sogar am Sonntag, wenn er
sich den Vorrat an Wochentagen sichert. In den Räumen
des sehr vornehm und elegant gehaltenen „Anders Hotel“
in Colorado Springs ist, um den gesetzlichen Bestimmungen
nach außen hin anscheinend gerecht zu werden, zugleich
eine Apotheke eingerichtet, die die Firma „Anders Pharmacy
Co.“ trägt. Die Weinkarte, die in dem Restaurant ausliegt,
ist durch die folgenden Worte eingeleitet: „Die »Anders Phar
macy Co.« verkauft, gemäß den Verordnungen dieser Stadt,
Weine und Liköre in Mengen von nicht weniger als einem